IMK lässt Abschiebestopp nach Syrien auslaufen. Landesweite Organisationen: Menschenrechtlicher Dammbruch! Rheinland-Pfalz muss in eigener Verantwortung Abschiebestopp erlassen!

Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer und einigen CDU/CSU-Innenminister*innen bei der IMK verhinderte Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien ist ein menschenrechtlicher Dammbruch.
Auch Straftäter*innen und sogenannte „Gefähder*innen“, die die CDU/CSU-Innenminister mit der Aufhebung des Abschiebestopps angeblich adressieren wollen, sind Träger*innen von Menschenrechten. Auch für sie gilt die Europäische Menschenrechtskonvention, nach der niemand durch eine Abschiebung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden darf. In sicherheitsrechtlich relevanten Fällen muss der Schutz der hiesigen Bevölkerung deshalb durch den Rückgriff ausschließlich auf jene Maßnahmen des Strafrechts gewährleistet werden, die auch bei inländischen Straftäter*innen oder „Gefährder*innen“ zur Anwendung kommen.

Anders als von den Innenminister*innen der Union behauptet, wird die Aufhebung des generellen Abschiebeschutzes zudem auch u.a. für diejenigen Syrer*innen in Deutschland negative Folgen haben,

– über deren Asylantrag noch gar nicht entschieden wurde,
– die lediglich geduldet werden oder
– denen in der Vergangenheit – oft widerrechtlich – lediglich subsidiärer Schutz zuerkannt wurde.

Ihnen allen droht jetzt – weil die Rückkehr nach Syrien grundsätzlich als möglich erachtet wird – die Ablehnung ihres Asylantrags oder der Widerruf ihres bisherigen Schutzstatus – mit massiven Folgen für ihren aktuellen und ihren angestrebten Aufenthaltsstatus.

Die geplanten Abschiebungen nach Syrien setzen außerdem die Kooperation mit einem Regime voraus, das zum Zweck des Machterhalts Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und mordet und das nicht zögert, Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Die Bereitschaft, mit diesem Regime zu kooperieren, ist ein eklatanter Bruch mit der bisher eindeutigen Positionierung der Bundesrepublik gegenüber  Baschar al-Assad. Sie ist ein unverhohlener Kotau vor den Rechtspopulisten, die den Diktator seit Jahren hofieren und sich von ihm einladen lassen.

Wir erwarten von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus all diesen Gründen, durch einen Abschiebestopp in eigener Verantwortung verbindlich sicherzustellen, dass aus Rheinland-Pfalz auch weiterhin niemand nach Syrien abgeschoben und damit der konkreten Gefahr willkürlicher Folter, Verhaftung oder Ermordung durch das dortige Regime ausgesetzt wird.

gez.

  • Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Pierrette Onangolo, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.
  • Annika Kristeit, Aktiv für Flüchtlinge RLP

Humanität und Solidarität geht anders! PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern weitere Flüchtlingsaufnahmen aus Griechenland – Schluss mit Abschiebungen zurück ins griechische Elend

Während die Bundesregierung Asylsuchende und bereits anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland ausfliegt, halten deutsche Behörden an Abschiebungen ins dortige Elend fest. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, mehr Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen und Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen.

„Es ist ein Gebot der Menschenwürde und des Flüchtlingsschutzes, international Schutzberechtigte, die aufgrund der elenden Verhältnisse in Griechenland nach Deutschland weiterfliehen, genauso zu behandeln wie diejenigen Menschen, die organisiert aus Griechenland aufgenommen werden. Tausende anerkannte Flüchtlinge leben hier in einer unerträglichen Limbo-Situation. Ihnen muss ebenfalls ein sicheres Aufenthaltsrecht gewährt werden. Für Schutzsuchende im Dublin-Verfahren muss das BAMF ohne Wenn und Aber die Zuständigkeit für das Asylverfahren übernehmen“, sagt Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL.

2750 Schutzsuchende dürfen nur der Anfang sein.
Angesichts der dramatischen Situation von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln sah sich die Bundesregierung in den letzten Monaten gezwungen, der Aufnahme von rund 2.7501
Schutzsuchenden aus Griechenland zuzustimmen. Auch wenn diese Aufnahmezusagen beschämend gering sind, sind sie dennoch ein implizites Eingeständnis der Bundesregierung, dass die Lebensbedingungen für Schutzsuchende und anerkannte Flüchtlinge in Griechenland
menschenunwürdig und unzumutbar sind.

Zweierlei Maß: Wer eigenständig kommt, dem droht die Abschiebung
Asylsuchende, die es eigenständig aus Griechenland nach Deutschland schaffen, werden vom BAMF hingegen in aller Regel abgelehnt, ihnen droht die Abschiebung nach Griechenland. Alleine im ersten Halbjahr 2020 schickte das BAMF 2.768 Anfragen zur Übernahme im Rahmen der Dublin-IIIVerordnung nach Athen – fast genauso viele wie Aufnahmezusagen erteilt wurden.
In weiteren 352 Fällen wurde Griechenland zwischen Januar und April 2020 bilateral von deutschen Behörden wegen der Rücknahme von Flüchtlingen angefragt, die dort einen Schutzstatus haben. Neben rund 200 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sowie 243 behandlungsbedürftigen Kindern mit ihren engsten Familienangehörigen sollen insgesamt 408 Familien (1.553 Personen) aus Griechenland aufgenommen werden, die dort bereits internationalen Schutz erhalten haben.

Anerkannte Flüchtlinge verelenden in Griechenland
PRO ASYL und seine griechische Partnerorganisation „Refugee Support Aegean“ (RSA)
dokumentieren seit Jahren die Situation von Schutzberechtigten in Griechenland und haben
mehrfach darauf hingewiesen, dass Schutz in Griechenland nur auf dem Papier existiert. In einer kürzlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereichten Stellungnahme kommen die beiden Organisationen zu dem Schluss, dass sich die Lage von Schutzberechtigten in Griechenland in jüngster Zeit weiter verschlechtert hat. Menschen, die mit internationalem Schutz nach Griechenland abgeschoben werden, landen dort in der Obdachlosigkeit, erhalten in der Praxis keinen Zugang zu elementaren Leistungen und können auch sonst auf keine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen. Ihnen droht innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse dieser Stellungnahme ist hier zu finden.

In Deutschland ein Leben zwischen Baum und Borke
Selbst wenn eine Abschiebung nach Griechenland abgewendet werden kann, sind die Belastungen für Tausende Betroffene enorm. Lange Gerichtsverfahren in ständiger Angst vor Abschiebung, monatelange Isolation in Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren ohne Zugang zu Sprachkursen, Schule und Arbeitsmarkt zermürben die betroffenen Schutzsuchenden. Es besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen. Im besten Fall wird am Ende gerichtlich ein sogenanntes Abschiebungsverbot festgestellt. Weitergehende Rechte, die den Betroffenen als international Schutzberechtigte zustehen, bleiben ihnen meist verwehrt.
Endlich ankommen: Flüchtlingsrechte für die Anerkannten aus Griechenland
Die Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums vom 9. Oktober 2020 zur Aufnahme von 1.553 international Schutzberechtigten aus Griechenland zeigt, dass es rechtliche Spielräume gibt, Menschen mit Schutzstatus in Griechenland mit sicherem Aufenthaltsrecht und weitgehenden Rechten in Deutschland auszustatten. Die rechtlichen Spielräume müssen von deutschen Behörden auch für all jene vollumfänglich ausgeschöpft werden, die eigenständig von Griechenland nach Deutschland weiterfliehen.

Zum Tag der Menschenrechte 2020: Die Debatte um Grund- und Menschenrechte schließt Flüchtlinge aus!

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland zu einer breiten Debatte um die Einschränkung von
Grund- und Menschenrechten geführt. Wie selten zuvor wird die Verhältnismäßigkeit vieler der
Maßnahmen, die zur Senkung von Infektionszahlen und zur Minimierung des Infektionsrisikos angeordnet werden, hinterfragt und öffentlich diskutiert.

Beispiele sind u.a. die
– Beschränkung sozialer Kontakte;
– Einschränkung der Bewegungsfreiheit;
– Besuchsverbote in Pflegeheimen;
– Einschränkung der Berufsfreiheit durch Schließung von Gastronomie und Kulturbetrieben;
– Einschränkung des Zugangs zu Bildungsinstitutionen
Viele dieser und weitere Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten treffen Geflüchtete, Schutzsuchende und geduldete Personen in Deutschland, Europa und der Welt – unabhängig von einer Pandemie – jeden Tag. Sie treffen sie, ohne dass die Legitimität des Zwecks der Einschränkungen, ihre Geeignetheit und ihre Angemessenheit in Frage gestellt werden würden.
Zum Tag der Menschenrechte erinnern der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP, der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und Aktiv für Flüchtlinge RLP daran, dass auch Menschen mit Fluchtoder Migrationsgeschichte Trägerinnen von Grund- und Menschenrechten sind – und zwar unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status.

Die aktuelle Debatte blendet das nahezu vollständig aus:

– In Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sind Bewohnerinnen aufgrund der dortigen Lebensumstände einem dreifach erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Das RobertKoch-Institut sieht in Sammelunterkünften für Flüchtlinge folgerichtig eine der „Ursachen für den starken Anstieg“ der Infektionszahlen.
– Ausbrüche in Flüchtlingsunterkünften führen immer wieder dazu, dass ganze Einrichtungen
und hunderte nicht-infizierte Bewohnerinnen unter Quarantäne gestellt und in den Unterkünften festgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz standen zuletzt die Erstaufnahmeeinrichtung in Hermeskeil und ihre fast 700 Bewohnerinnen unter Quarantäne.
– Mitten in der Pandemie werden Menschen durch Abschiebungen in vom Robert-Koch-Institut
ausgewiesene Risikogebiete gefährdet. Die Bundesregierung bemüht sich sogar um Abschiebungen nach Afghanistan, wo derzeit nach Schätzungen der afghanischen Regierung etwa ein Drittel der Bevölkerung infiziert und direkt von der Pandemie betroffen ist.