1993 beschloss der Bundestag die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Instrument der Abschreckung. Zum 30. Jahrestag der Beschlussfassung am 26. Mai fordern mehr als 200 Organisationen die Gleichbehandlung aller Menschen in Deutschland nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
Bereits über 1000 Menschen fordern rheinland-pfälzischen Erlass zur Passbeschaffung für subsidiär Schutzberechtigte aus Eritrea
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Oktober 2022 entschieden: Von Eritreer:innen mit subsidiärem Schutzstatus kann nicht verlangt werden, einen eritreischen Pass zu beschaffen, wenn sie dafür bei der eritreischen Auslandsvertretung eine sogenannte „Reueerklärung“ abgeben müssen. Mit der „Reueerklärung“ müssen Eritreer:innen unterschreiben, dass sie eine Straftat begangen haben, indem sie Eritrea ohne staatliche Erlaubnis verlassen haben und ihren Wehrdienst nicht vollständig abgeleistet haben. Ohne diese Erklärung bekommen sie von den eritreischen Auslandsvertretungen keine Dokumente ausgestellt.
Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems – Gemeinsames Statement von über 50 Organisationen
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende
Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von
Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.
