Knapp 1400 Menschen fordern rheinland-pfälzischen Erlass zur Passbeschaffung für subsidiär Schutzberechtigte aus Eritrea

Knapp 1400 Menschen fordern das rheinland-pfälzische Integrationsministerium auf, zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts per Erlass klarzustellen, dass Eritreer:innen mit subsidiärem Schutz einen Reiseausweis für Ausländer erhalten, da ihnen die Beschaffung eines eritreischen Passes unzumutbar ist. Die Unterschriften der von Flüchtlingsrat RLP e.V. und Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz initiierten Unterschriftensammlung sind am Freitag im Anschluss an eine Kundgebung in Mainz einem Vertreter des Integrationsministeriums übergeben worden.

Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie z.B. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg sollte in dem Erlass unbedingt klargestellt werden, dass Eritreer*innen, die die aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ableitbaren Voraussetzungen erfüllen, für die Ausstellung des Reiseausweises nicht zusätzlich eine individuelle Bestätigung der eritreischen Auslandsvertretung über die Notwendigkeit der Abgabe der sogenannten „Reueerklärung“ vorlegen müssen.

Mit der „Reueerklärung“ müssen Eritreer:innen unterschreiben, dass sie eine Straftat begangen haben, indem sie Eritrea ohne staatliche Erlaubnis verlassen und ihren Wehrdienst nicht vollständig abgeleistet haben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 11. Oktober 2022 entschieden, dass von Eritreer:innen mit subsidiärem Schutz nicht verlangt werden kann, einen eritreischen Pass zu beschaffen, wenn sie plausibel darlegen diese Erklärung nicht abgeben zu wollen.

Bei der Kundgebung wurde noch einmal deutlich, dass die meisten Menschen, die aus Eritrea geflohen sind, es keinesfalls bereuen, aus dieser willkürlichen Diktatur mit katastrophalster Menschenrechtslage geflohen zu sein, in dem sie so viel Leid und Unterdrückung erfahren haben und wie groß die Ängste sind, sich selbst oder noch in Eritrea lebende Verwandte durch eine Vorsprache bei einer eritreischen Auslandsvertretung in Gefahr zu bringen.

Durch einen sinnhaften Erlass würden die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden in die Lage versetzt werden, in einem Großteil der Fälle auf Grundlage bereits vorhandener Informationen selbst zu prüfen, ob jemand eine „Reueerklärung“ abgeben muss. Damit würde den Betroffenen der oftmals retraumatisierende Weg zu eritreischen Auslandsvertretung erspart bleiben – zumal niemand weiß, ob diese die von den Ausländerbehörden geforderten Bestätigungen überhaupt ausstellen.