Gesetzeslücke endlich schließen: Menschen in Abschiebungshaft brauchen einen Pflichtanwalt!

EIn grauer Metallzaun vor grauem Himmel

Gemeinsam mit mehr als 50 weiteren Organisationen fordert der Flüchtlingsrat RLP den Bundestag sowie die Bundesminister:innen Nancy Faeser, Dr. Marco Buschmann und Lisa Paus auf, Menschen, die sich in Abschiebungshaft befinden, Anwält:innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben. Dass dies bislang nicht verpflichtend ist, sei „eines Rechtsstaates unwürdig“, so die Unterzeichner eines Positionspapiers. 

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Rheinland-Pfalz stoppt Abschiebungen in den Iran

Weißer Text auf blauem Grund: RLP stoppt vorerst Rückführungen in den Iran! Pressemitteilung des MFFKI vom 11. Oktober 2022

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz hat heute Nachmittag mitgeteilt, einen Abschiebestopp für den Iran verhängen zu wollen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: https://mffki.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/rheinland-pfalz-stoppt-rueckfuehrungen-in-den-iran/.

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Lesung: Brennpunkt Westafrika: Fluchtursachen und was Europa tun sollte

Ob Klimakatastrophe, europäische Außengrenze Melilla oder Truppenabzug aus Mali – Fluchtursachen und deren Folgen werden gerade immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert. Wir wollen bei der Veranstaltung einen Blick auf Westafrika werfen und darüber diskutieren, welche Rolle Europa dabei spielt.

Olaf Bernau liest aus seinem Buch „Brennpunkt Westafrika – Die Fluchtursachen und was Europa tun sollte“ vor. Olaf Bernau ist Soziologe und Menschenrechtsaktivist und konnte für die Recherchen für sein Buch auf langjährige Kontakte und seine Vorort-Arbeit, als Mitbegründer des transantionalen Netzwerks Afrique-Europe-Interact, in Westafrika zurückgreifen.

Erweiterte Auflage der Arbeitshilfe „Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der ABH bei Antragstellung nach §24 AufenthG von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine“

Person schreibt mit blauem Stift in einen Block, Text ist nicht zu sehen

Nachdem wir einige Rückmeldungen zur „Arbeitshilfe Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach §24 AufenthG von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine“ erhalten haben, hier die erweiterte Auflage mit Antworten auf Euren Fragen.

Und vielen Dank an RA Dieckmann, der uns auch für die erweiterte 2. Auflage praktische Vorschläge zum Vorgehen gegen das Verhalten der Behörden zur Verfügung gestellt hat.

Insbesondere zwei problematische Konstellationen sind derzeit in der Praxis anzutreffen, die wir hier vorstellen wollen. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie man die Rechte der Betroffenen effektiv schützen und Rechtsverlust und drohende Abschiebungen in das Herkunftsland abwenden kann.

  1. Konstellation: Antrag gem. § 24 AufenthG, ohne dass vorher bereits ein Asylantrag beim BAMF gestellt worden war.
  2. Konstellation: Antrag gem. § 24 AufenthG, wenn zuvor schon ein Asylantrag beim BAMF gestellt wurde.