Deutschland feiert das Grundgesetz – eine historische Errungenschaft und eine Lehre aus der Nazizeit. Nie wieder sollte die staatliche Gewalt in Deutschland Menschen ihrer Würde berauben. Und nie wieder sollten diejenigen, die aus ihrem Land flüchten müssen, vor verschlossenen Grenzen stehen. Beides drückt sich aus in der im Grundgesetz festgeschriebenen Verpflichtung allen staatlichen Handelns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Kurz vor dem 75. Geburtstag des Grundgesetzes erinnern wir daran, dass es Demokratie ohne die einklagbare Achtung und den einklagbaren Schutz der Menschenrechte nicht gibt. Dazu gehört das individuelle Grundrecht auf Asyl.
Aufenthaltssicherung, Aufenthaltsverfestigung und Einbürgerung – Aktuelle Änderungen im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht 2023/2024 und ihre Bedeutung für die Beratungspraxis
2023 hat die Bundesregierung begonnen, die umfangreichen migrationsrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 2021 umzusetzen. Diese Umsetzung ist nun in 2024 abgeschlossen, die Gesetze verabschiedet und – größtenteils – bereits in Kraft. In Folge dieser umfassenden Gesetzesänderungen besteht im Jahr 2024 parallel für ganz unterschiedliche Gruppen von Migrant*innen ein erhöhter Beratungsbedarf, um Risiken sowie Chancen im Einzelfall zu erkennen und entsprechend angemessen zu reagieren. Die Regelungen verschärfen z.B. die Möglichkeiten der Abschiebung für ausreisepflichtige Menschen ebenso wie neue Wege in die Arbeitsmigration und Einbürgerung eröffnet werden. In diesem Workshop sollen die verabschiedeten Neuregelungen sowie evtl. schon ergangene Rechtsprechung vorgestellt und ihre Bedeutung für die haupt- und ehrenamtliche Beratungspraxis praxisnah erläutert werden. Ein umfangreiches aktuelles Skript wird den Teilnehmenden vorab übersandt.
„Aufenthaltssicherung, Aufenthaltsverfestigung und Einbürgerung – Aktuelle Änderungen im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht 2023/2024 und ihre Bedeutung für die Beratungspraxis“ weiterlesenEinladung zum Plenum am 16. Mai 2024
Das nächste Plenum des Flüchtlingsrates wird am 16.5.2024 ab 9 Uhr in der Gedenkstätte KZ Osthofen stattfinden. „In den Gebäuden einer ehemaligen Papierfabrik entstand kurz nach der Machtübernahme der NSDAP das KZ Osthofen, wo vom Frühjahr 1933 bis Sommer 1934 Gegner des NS-Regimes, allen voran Mitglieder der KPD, der SPD und Gewerkschafter, aber auch Angehörige des Zentrums, Juden, Zeugen Jehovas, Sinti und andere gefangen gehalten wurden.“
Beginnen werden wir diesmal mit einer Führung durch die Gedenkstätte um 9 Uhr.
Nach einer kurzen Pause gehen wir danach ab ca. 10.30 Uhr zum Plenum über. Thematisch wird es hauptsächlich um die Kommunal und Europawahlen gehen.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Jede*r Interessierte ist willkommen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Einladung darf gerne weitergeleitet werden. Wir freuen uns auf viele Interessierte!
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