Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige

Am 26. Januar ist eine Übergangsverordnung für Israelische Staatsangehörige in Kraft getreten. Israelische Staatsangehörige sind bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Der Aufenthalt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Abs. 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein AT kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden.

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/15/VO.html

Wahlen 2024 – Offenes Vernetzungstreffen

Offener Austausch zu den Wahlen 2024 kostenfrei und für alle offen Wann? 24.01 17 Uhr via ZOOM

Wir möchten euch am 24.01.24 um 17:00 Uhr zu einem digitalen offenen Ideen-Austausch, in Vorbereitung auf die anstehenden Wahlen in Rheinland-Pfalz (Kommunal- und Europaparlamentswahlen), einladen. Bei diesem offenen Austausch wollen wir gemeinsam Ideen zusammentragen, in welcher Form gemeinsame Aktionen, Forderungen, etc. vor den Wahlen organisiert werden können.

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