Zivilgesellschaftliche Prioritäten für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland

Gemeinsames Statement von 26 Bundesorganisationen

Die unterzeichnenden Organisationen unterstützen seit Jahren geflüchtete Menschen in rechtlichen, aufnahmebezogenen, sozialen, medizinischen und therapeutischen Belangen. Faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen sind unser Ziel, wie auch das der Bundesregierung.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Juni 2024 verabschiedet und gilt ab dem Sommer 2026. Die Zivilgesellschaft hat die Reform mehrfach als starke Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert, die den Schutz von fliehenden Menschen in der EU gefährdet. Diese Kritikpunkte bleiben auch nach dem Beschluss der Verordnungen und der Richtlinie bestehen.

Einige Mitgliedstaaten fordern bereits weitere Verschärfungen zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes, wodurch die neuen Regelungen politisch in Frage gestellt werden. Eine nicht menschenrechtskonforme Umsetzung würde die Erosion rechtsstaatlicher Standards in der EU weiter vorantreiben.
Diesem Trend sollte sich die Bundesregierung mit besonderer Sorgfalt bei der Umsetzung entgegenstellen und die Achtung der Menschenrechte stets in den Fokus nehmen. Die unterzeichnenden Organisationen betonen, dass EU-Recht immer entsprechend der EU- Grundrechtecharta (GRCh) menschenrechtskonform angewendet werden muss und so z.B. das Recht auf Asyl, das Recht auf Freiheit und das Recht auf einen effektiven Rechtsbehelf geachtet werden müssen. Zudem müssen einschlägige internationale Verträge wie die UN- Kinderrechtskonvention oder die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden.

Für die gesetzliche Umsetzung der neuen Rechtsakte1 in Deutschland machen die unterzeichnenden
Organisationen auf folgende wichtige Punkte aufmerksam, die im untenstehenden Dokument kurz ausgeführt werden:
● Starkes Menschenrechts-Monitoring
● Vulnerable Gruppen identifizieren und schützen
● Faire und sorgfältige Asylverfahren
● Unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung
● Rechtsschutz stärken
● Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen
● Kinder schützen und unterstützen
● Menschenwürdige Aufnahme

Diese Ausführungen sind nicht abschließend und sind unter hohem Zeitdruck entstanden, um eine frühzeitige Berücksichtigung der zivilgesellschaftlichen Expertise zu ermöglichen. Dies ersetzt ausdrücklich nicht die angemessene Verbändebeteiligung bei Vorliegen eines Referentenentwurfs. Für diese sollten angesichts der Komplexität der Regelungen schon jetzt mindestens zwei Wochen eingeplant werden. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass die Umsetzung der Reform durch eine angemessene Finanzierung getragen werden muss.


Unterzeichnende Organisationen (alphabetisch):
Amnesty International Deutschland e.V.
Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
Ärzte der Welt e.V.
AWO Bundesverband e.V.
BumF e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Die Sputniks e.V. Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland
Fachstelle Kinderwelten für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung
Handicap International e.V.
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
Jugendliche ohne Grenzen in Deutschland e.V.
Kindernothilfe e.V.
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Landesflüchtlingsräte
Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V.
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Neue Richter*innenvereinigung e.V. (NRV)
Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V. (RAV)
Save the Children e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
terre des hommes Deutschland e.V.


1 Screening-Verordnung 2024/1356 (Screening-VO), Asylverfahrensverordnung 2024/1348 (AVVO), Aufnahmerichtlinie
2024/1346 (AufnahmeRL), Verordnung über ein Asyl- und Migrationsmanagement 2024/1351 (AMM-VO), Krisenverordnung
2024/1359, Qualifikationsverordnung 2024/1347, Grenzrückführungsverordnung 2024/1349, Resettlementverordnung
2024/1350, Screening-Konsistenz-Verordnung 2024/1352, Eurodac-Verordnung 2024/1358,
Zivilgesellschaftliche Prioritäten für die gesetzliche Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland