Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 30 Jahre, es reicht!

Aufruf zur bundesweiten Kampagne und bundesweiten Aktionstagen zwischen dem 20. – 26. Mai 2023 für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz

Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Das AsylbLG betrifft nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich geflüchtete Menschen im Asylverfahren und jene mit einer Duldung. Für diese Menschen ist es jedoch katastrophal, denn obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger.

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Fortbildung zu Grundlagen des Dublin-Verfahrens – 04.05.2023 in Mainz

Gerne möchten wir Sie und Euch herzlich zur Fortbildung „Grundlagen des Dublin-Verfahrens“ mit Maria Bethke (Referentin für Asylverfahrensberatung, Diakonie Hessen) am 04. Mai 2023, 9:00 – 16:00 Uhr, nach Mainz einladen.

Die Dublin-III-Verordnung regelt die Zuständigkeiten der Staaten für das Asylverfahren in der EU. Die Fortbildung schafft und verfestigt zunächst Grundlagen betreffend der Dublin-III-Verordnung in der Beratungspraxis und beschäftigt sich aufbauend darauf mit aktuellen Praxisfragen.

Da die Teilnehmer:innenzahl begrenzt sein wird, möchten wir Euch und Sie bitten sich per Mail an anmelden@fluechtlingsrat-rlp.de bis zum 27.4. verbindlich anzumelden. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie nach dem 27.4.23.

Es wird ein Teilnahmebeitrag (40 Euro/20Euro) erhoben, eine Ermäßigung ist für nicht hauptamtlich Engagierte möglich.

Mehr Informationen gibt es hier im Flyer: