Aufruf zur bundesweiten Kampagne und bundesweiten Aktionstagen zwischen dem 20. – 26. Mai 2023 für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz
Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Das AsylbLG betrifft nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich geflüchtete Menschen im Asylverfahren und jene mit einer Duldung. Für diese Menschen ist es jedoch katastrophal, denn obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger.
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