EuGH prüft Abschiebungen nach Italien

Der EuGH wird prüfen, ob die Abschiebung von in Italien bereits anerkannten Flüchtlingen aufgrund von fehlender sozialer Sicherheit ausgesetzt werden muss.

Ausführlicher Beitrag dazu auf www.migrationsrecht.net. Darin heißt es unter anderem:

Der 1. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts sieht „Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob eine Unzulässigkeitsentscheidung auch dann getroffen werden darf, wenn die Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in dem anderen Mitgliedstaat, der dem Antragsteller bereits internationalen Schutz gewährt hat (hier: Italien), den Anforderungen der Art. 20 ff. der EU-Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU nicht genügen“.

www.migrationsrecht.net