Fachinformation zum Familiennachzug von und zu subsidär Geschützten (Stand 01.08.2018)

Ab heute ist der Familiennachzug zu subsidiär Geschützen wieder freigegeben.

Hier finden sich neben einer Checkliste zum Familiennachzug, dem Rundschreiben des Ministeriums, der Detailbeschreibung des Bearbeitungsprozesses, eine Arbeitshilfe des DRK zum Familiennachzug. Konkret sollen hier Arbeitshinweise zu dem am 15.06.2018 vom Bundestag beschlossenen „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ gegeben werden. Dabei geht es zum einen um den Familiennachzug zu subisdiär Schutzberechtigten und zu anderen um die Auswirkungen des EuGH Urteils vom 12.04.2018 zum Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen.

Folgende Hinweise zur Arbeitshilfe des DRK sind zu beachten:

Zu Punkt 5: Bei drohender Volljährigkeit von minderjährigen Kindern, die zu ihren Eltern oder einem Elternteil nachziehen wollen, ist entscheidend, dass bereits vor Volljährigkeit ein formloser Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt wird. Wie dieser Antrag zu stellen ist, ist der Anlage unter Ziffer 5 zu entnehmen. Tritt die Volljährigkeit vor der (formlosen) Antragstellung ein, kann eine Einreise nur in außergewöhnlichen Härtefällen erfolgen.

Zur Mitwirkungspflicht der Ausländerbehörde:

Sie wird im Nachzugsverfahren beteiligt, wenn die Auslandsvertretung bei der Prüfung der in der Person des/r Nachziehenden vorliegenden Gründe zu einem positiven Ergebnis kommt.

Die ABH ist dann insbesondere für die Prüfung (siehe auch Seite 2/3 des beigefügten Rundschreibens und der beigefügten Checkliste) der

  • humanitäten Gründe in der Person des oder der Schutzberechtigten zuständig (Dauer der Trennungszeit – abzustellen ist auf die Erstregistrierung; das konkrete Alter bei minderjährigen subs. Schutzberechtigten; Nachweis einer schwerwiegenden Erkrankung/ Pflegebedürftigkeit, etc.) und
  • der positiven und negativen Integrationsaspekte (dabei ist in der Regel auf die Ausländerakte abzustellen!!!)

zuständig.

Das bedeutet für die praktische Beratungs- und Unterstützungsarbeit:

  • Schwerwiegende Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder eine schwere Behinderung müssen bei der Ausländerbehörde geltend gemacht werden, sofern sie dort nicht vorliegen (es sind qualiffizierte Bescheinigungen vorzulegen, die den Anforderungen des §60a AAbs. 2c genügen).
  • Positive Integrationsaspekte, die für die Reihenfolge des Nachzugs wichtig sind, ergeben sich nur sehr selten aus der Ausländerakte und weitergehende Ermittlungen sollen nur mit vertretbarem Aufwand erfolgen (so RLP-Integrationsministerium) oder gar nicht (so BMI in der Checkliste unter Ziffer 5).

Das heißt, positive Integrationsaspekte müssen bei den Ausländerbehörden zur Aufnahme in die Ausländerakte mit den jeweiligen „Belegen“ vorgetragen bzw. eingereicht werden oder es müssen wie in Mainz (hier dauert es ca. 4 bis 5 Monate, wenn man einen Termin möchte) die entsprechenden Unterlagen eingescannt an die/ den zuständige/n Sachbearbeiter/in gemailt werden. Zu den einzelnen Aspekten:

  • Komplette oder teilweise Sicherung des Lebensunterhalts= Arbeitsvertrag und Verdienstbescheinigungen (Personen mit subsidiärem Schutz benötigen ja keine Beschäftigungserlaubnis, so dass die ABH in der Regel noch nicht mal wissen dürfte, dass die betreffende Person arbeitet)
  • Wohnraum = Mietvertrag falls vorhanden
  • Sprachkenntnisse = Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses oder sonstige Sprachzertifikate
  • Nachweise über Berufsausbildung/ Studium etc.
  • Nachweise über ehrenamtliches Engagement usw.

Am Ende wollen wir euch folgenden kurzen Beitrag vom ZDF Morgenmagazin mit ans Herz legen, der die Sicht der 10-jährigen Esra auf die Problematik der aktuellen Regelung des Familiennachzugs zeigt.

Hier geht es zum Video: https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/familiennachzug-140.html

Hier ist die Checkliste für den Familiennachzug: 180720 Checkliste_ABH

Hier ist die Arbeitshilfe des DRK zum Familiennachzug: DRK-Suchdienst_Fachinformation_Familienzusammenführung_Flüchtlinge (Juli)_16_07_2018

Hier ist der Detailprozess zum Familiennachzug: Anlage_1_Detailprozess_Familiennachzug

Hier ist das Rundschreiben des Ministeriums:_Familiennachzug_zu_subsidiär_Schutzberechtigten