Informationen von AK Asyl RLP und Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP

Mainz/Bad Kreuznach, den 20. Dezember 2016

Migration, Integration und Asyl in Rheinland-Pfalz

 

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in drei Verfahren (Urt. v. 16.12.2016, Az. 1 A 10918/16.OVG, 1 A 10920/16.OVG und 1 A 10922/16.OVG) der Berufung des BAMF gegen vorinstanzliche Entscheidungen des VG Trier stattgegeben und den Anspruch der syrischen Kläger auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verneint. Voraussetzung für den vollen Flüchtlingsstatus sei, dass dem/der Betroffenen in seinem/ihrem Heimatland eine Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe drohe. Ausschließlich aufgrund der illegalen Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und einem längerem Auslandsaufenthalt sei eine solche Verfolgung durch den syrischen Staat nicht zu erwarten. Dagegen spreche vor allem, dass seit Beginn des Bürgerkriegs massenhaft Syrer/innen ausgereist seien. Es bedürfe des Hinzutretens individueller besonderer Umstände, um umfassenden Flüchtlingsschutz zu gewähren. Lägen diese nicht vor, sei es zulässig, Schutzsuchenden lediglich subsidiären Schutz vor den vor den überindividuellen Gefahren des Bürgerkriegs zu gewähren. (Link zu einem Bericht der „Legal Tribune Online“: www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-rheinlandpfalz-urt-1a1091816ovg-1a1092016ovg-1a1092216ovg-syrer-fluechtlinge-subsidiaerer-schutz/ )

 

Der AK Asyl RLP hat eine neue Homepage! Sie enthält u.a. ein landesweites Adressbuch von Asylinitiativen, ein „Dokumentenverzeichnis“, das wichtige Dokumente wie z.B. Rundschreiben/Erlasse des Integrationsministeriums oder die Texte der Kleinen Anfragen der 17. Wahlperiode im Landtag RLP erschließt, ein „BAMF-Beschwerdeformular“, mit dem „Schwachstellen“ der BAMF-Außenstellen identifiziert und dokumentiert werden sollen sowie einen Veranstaltungskalender. (Link zur neuen Homepage: www.asyl-rlp.org )

 

Migration, Integration und Asyl – Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

Von den insgesamt 230.159 Flüchtlingen, deren Asylverfahren in den Jahren 2014 und 2015 vom BAMF angelehnt oder eingestellt wurden, hielten sich am 30. September 2016 nach den von der Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE veröffentlichten „Ergänzenden Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2016“ der Bundesregierung noch 49.776 Personen (entspricht 21,6 Prozent) in Deutschland auf: Mehr als 82 Prozent von ihnen besaßen zum 30. September 2016 eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung (Aufenthaltserlaubnis: 13.056 Personen [= 26,2 Prozent]; Duldung: 25.925 Personen [= 52 Prozent]; Aufenthaltsgestattung wg. Asyl(folge)verfahren: 1.946 [= 3,9 Prozent]) „Nur“ 5.545 Personen (= 2,4 Prozent) waren demnach „ausreisepflichtige ohne Duldung“.

Eine weitere Information aus der Antwort der Bundesregierung: Von Januar bis September 2016 wurden insgesamt 19.941 Personen abgeschoben, davon 623 Personen (= 3,1 Prozent) aus Rheinland-Pfalz.

Der Bundesrat hat den geplanten Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetz in seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 nicht zugestimmt. Ein hierzu vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedeter Gesetzentwurf sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Niedrigere Bedarfssätze, die Ausweitung des Sachleistungsprinzips und neue Möglichkeiten für individuelle Leistungskürzungen wären die Folge gewesen. Ohne die Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Bis dahin bleibt es bei der alten Rechtslage. (Link zum Beschluss des Bundesrats: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/713-16(B).pdf;jsessionid=1FF7E0918D817771425FE982CA1DB04F.2_cid382?__blob=publicationFile&v=1 )

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat den am 9. Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen „11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland“ – veröffentlicht. Der alle zwei Jahre vorzulegende Bericht umfasst die Entwicklung zwischen Juni 2014 bis zum Juli dieses Jahres. Bei der Herausforderung der Integration befindet sich Deutschland aus Sicht der Beauftragten „auf einem guten Weg“. Vor allem im Bereich der Bildung gebe es deutliche Fortschritte. So hätten im vergangenen Jahr 17 Prozent aller Schulabgänger mit Migrationsgeschichte ihre Schullaufbahn mit dem Abitur abgeschlossen. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag die Quote noch bei neun Prozent. Auch die Zahl der mittleren Schulabschlüsse nahm zwischen 2010 und 2016 um fünf auf insgesamt 43 Prozent zu, zugleich ging die Zahl der Migrant/innen, die die Schule abbrachen, von 16 auf zwölf Prozent zurück. Negativ bemerkt der Bericht, dass Jugendliche und junge Migrant/innen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiterhin stärker zu kämpfen haben als Bewerber/innen mit deutschen Wurzeln. So würdenMigrant/innen bei gleicher Qualifikation beispielsweise sehr viel seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen – im Vergleich in zwölf Prozent weniger Fällen als Bewerber/innen ohne Migrationsgeschichte. Zudem sei die Arbeitslosenquote unter den Zugewanderten mit rund 14 Prozent mehr als doppelt so hoch wie die der Deutschstämmigen und das Armutsrisiko bei Migrant/innen unverändert überdurchschnittlich hoch. (Link zum Bericht:https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Anlagen/2016-12-09-11-lagebericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 )

 

Migration, Integration und Asyl – Rechtliches

Das BAMF darf Asylanträge von Schutzsuchenden, die zuvor schon in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, nicht mehr pauschal als Zweitantrag werten und ohne inhaltliche Würdigung der Fluchtgründe als unzulässig ablehnen. Wenn die Rücküberstellung in den eigentlich zuständigen Staat nicht mehr möglich und das Asylverfahren dort nicht vollständig abgeschlossen worden ist, ist das Bundesamt dazu verpflichtet, die Fluchtgründe des Antragstellers inhaltlich prüfen. Das ist die Konsequenz eines Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Mittwoch vergangener Woche (Az.: 1 C 4.16). Das Bundesverwaltungsgericht hat darin festgestellt, dass ein Asylverfahren in dem eigentlich zuständigen Staat dann als „nicht abgeschlossen“ zu betrachten ist, wenn es dort ohne Sachentscheidung eingestellt, nach dortiger Rechtslage wiederaufgenommen werden könnte und zur umfassenden Prüfung des Asylantrages führen würde. In der Praxis heißt das, dass Flüchtlinge, die beispielsweise in Griechenland, Italien oder Ungarn Asyl beantragt haben und vor Abschluss des Verfahrens nach Deutschland weitergeflohen sind, einen Anspruch inhaltliche Prüfung ihres Asylgesuchs durch das BAMF haben, wenn ihre Rücküberstellung nicht (mehr) möglich ist. (Link zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=104 )

 

Migration, Integration und Asyl – Berichte

Erstmals hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) einen „Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ vorgestellt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016. Im Kern lobt der Bericht die Aufnahme von Flüchtlingen im Spätsommer 2015 als „enorme Kraftanstrengung“ und kritisiert er die seitdem verabschiedeten Restriktionen im deutschen Asylrecht und das EU-Türkei-Abkommen vom März 2016. Deutliche Mängel konstatiert der Bericht zudem bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Bei der Vorstellung erklärte die Direktorin des DIM, Beate Rudolf: „Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge brauchen besondere Unterbringung und Versorgung. Das gilt für Kinder – ob begleitet oder unbegleitet -, für Menschen mit Behinderungen, für Schwangere, für Opfer von Folter oder sexualisierter Gewalt sowie für traumatisierte Menschen. Sie alle müssen bei ihrer Ankunft in Deutschland systematisch identifiziert werden. Doch das geschieht noch immer nicht.“ (Link zum deutschsprachigen Bericht: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Menschenrechtsbericht_2016/Menschenrechtsbericht_2016.pdf | Link zur deutschsprachigen Kurzfassung: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Menschenrechtsbericht_2016/Menschenrechtsbericht_Kurzfassung_Deutsch.pdf | Link zur englischsprachigen Kurzfassung: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Menschenrechtsbericht_2016/Human_Rights_Report_2016_Short_version.pdf | Link zur arabischsprachigen Kurzfassung: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Menschenrechtsbericht_2016/Menschenrechtsbericht_Kurzfassung_Arabisch.pdf | Link zur Kurzfassung in „leichter Sprache“: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Menschenrechtsbericht_2016/Menschenrechtsbericht_2016_kurz_Leichte_Sprache.pdf )

 

Der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herausgegebene „Minas – Atlas über Migration, Integration und Asyl“ gibt mit kartographischen und informativen Grafiken einen anschaulichen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland von Anfang 2015 bis zum August 2016. Auf der Grundlage der vorhandenen Daten liefert er neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und der Darstellung der verschiedenen Zuwanderungsgruppen auch einen europäischen und globalen Vergleichzum Migrations- und Asylgeschehen.

(Link zu Minas: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsberichte/migrationsbericht-2015.pdf?__blob=publicationFile |

Link zur deutschsprachigen Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse:

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsberichte/migrationsbericht-2015-zentrale-ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile

Link zur englischsprachigen Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse:

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/EN/Publikationen/Migrationsberichte/migrationsbericht-2015-zentrale-ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile

Die starke Zuwanderungsbewegung des Jahres 2015 war für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anlass, eine Neuerhebung der Zahl der Muslime in Deutschland vorzunehmen: Nach den Ergebnissen einer Hochrechnung des Forschungszentrums des Bundesamtes im Auftrag des Bundesinnenministeriums und der Deutschen Islam Konferenz lebten zum Stichtag 31. Dezember 2015 zwischen 4,4 und 4,7 Mio. Muslime in Deutschland. Der Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung liegt damit aktuell zwischen 5,4 und 5,7 Prozent.

(Link zur Hochrechnung: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/WorkingPapers/wp71-zahl-muslime-deutschland.pdf?__blob=publicationFile )

 

Um einen Überblick über die Diskriminierungsrisiken für Geflüchtete in Deutschland zu bekommen, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Beschäftigte und Ehrenamtliche in Migrations- und Flüchtlingsberatungen, Jugendmigrationsdiensten und weiteren Organisationen der Flüchtlingshilfe befragt. Insgesamt haben sich mehr als 250 Organisationen, darunter auch der Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP, beteiligt. Daneben wurden 20 exemplarische qualitative Interviews mit Geflüchteten geführt, um individuelle Diskriminierungserfahrungen miteinzubeziehen. Die ADS hat unter dem Titel „Diskriminierungsrisiken für Geflüchtete in Deutschland“ jetzt den Ergebnisbericht der Befragung veröffentlicht und daraus Schlussfolgerungen gezogen. (Link zum Bericht: www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Service/Datenbanken/Infodatenbank/PDF-IDB_neu/Forschung/Berichte_Artikel_Broschueren/2016/PDF_Diskriminierungsrisiken_fuer_Gefluechtete_ADS_20161214.pdf?__blob=… )

 

Migration, Integration und Asyl – Positionen

 

In einem gemeinsamen Aufruf fordern Menschenrechtsorganisationen, Richter- und Anwaltsvereinigungen sowie in der Flüchtlingsarbeit tätigen Verbände vom Europäischen Rat, die Reformvorschläge der EU-Kommission, die sogenannte Dublin IV-Verordnung, zu stoppen. Der Aufruf trägt den Titel „Nein zu Dublin IV“ und wurde unterzeichnet von: PRO ASYL, Amnesty International, der Diakonie Deutschland, dem Paritätischem Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt, den Neuen Richtervereinigung, der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst und dem Republikanischen Anwaltsverein. PRO ASYL erklärt anlässlich der Veröffentlichung: „Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge der EU-Kommission verstoßen eklatant gegen Flüchtlingsrecht und Menschenrecht und sind ein Frontalangriff auf das Recht auf Asyl in Europa. Mit der geplanten Dublin IV-Reform rückt ein Europa der Solidarität in weite Ferne. Der Schutz von Flüchtlingen wird auf die Staaten außerhalb Europas abgewälzt. Die Ersteinreisestaaten am Rande Europas bleiben auf ewig zuständig.“ (Link zum Aufruf: www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/Nein-zu-dieser-Dublin-IV-VO_Dezember-2016.pdf )

Zum Thema „Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ hat die Friedrich-Ebert-Stiftung einen „WISO Diskurs“ von Prof. Dr. Matthias Knuth (Universität Duisburg-Essen, Institut Arbeit und Qualifikation) veröffentlicht. Demnach gibt es eine Vielzahl von Akteur/innen sowie vielfältiges und beachtlich hohes Engagement in diesem Feld. Gleichzeitig aber konstatiert der Bericht große Lücken. Auszug aus der Pressemitteilung zur Veröffentlichung: „Bisher überwiegen Angebote der dualen Ausbildung, die in gewerblich-technische oder handwerkliche Berufe führen sollen – und damit vorrangig Männer ansprechen. Es fehlen vollzeitschulische Ausbildungen in landesrechtlich geregelten Berufen und für Dienstleistungsberufe allgemein. Außerdem haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter die Perspektive eines Studiums nicht im Blick. (…) Unabhängige professionelle Beratungsangebote kennen 70 Prozent der Flüchtlinge gar nicht.“ Der Bericht hält den Aufbau einer „langfristigen, verlässlichen Begleit- und Unterstützungsstruktur, in der Flüchtlinge sich zunehmend eigenverantwortlich bewegen können“ für erforderlich und regt ein „Bundesprogramm Arbeitsmarktintegration“ für Flüchtlinge und andere dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen an. (Link zum WISO-Diskurs: library.fes.de/pdf-files/wiso/12914.pdf )

Migration, Integration und Asyl – Handreichungen und Arbeitshilfen

Der DGB-Bundesvorstand hat in einer Broschüre „Flüchtlingsrecht in Deutschland“ die seit Sommer 20156 mehrfach veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für Asylsuchende, Flüchtlinge und Geduldete und deren Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung zusammengetragen. Darüber hinaus werden in der Publikation ausgewählte Förderprogramme auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen vorgestellt, Informationsquellen im Internet erschlossen und Kontaktadressen von Beratungs- und Informationsstellen gelistet. (Link zur Handreichung: www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB23120.pdf )

 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Ratgeber für Geflüchtete und Neuzugewanderte zum Diskriminierungsschutz erstellt. Die Broschüre „Diskriminierungsschutz in Deutschland: Ein Ratgeber für Geflüchtete und Neuzugewanderte“ erläutert, was Diskriminierung ist, welche rechtlichen Grundlagen es gibt, um gegen Benachteiligung vorzugehen und verweist auf Unterstützungs- und Hilfsangebote. Sie ist in gedruckter Fassung auf Deutsch, Arabisch und Englisch verfügbar und in sieben weiteren Sprachen online abrufbar. Die ADS des Bundes außerdem seit kurzem auch arabischsprachige Beratung an. (Link zur deutschsprachigen Broschüre: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Refugees/Fluechtlingsbroschuere_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=7 | Link zum arabischsprachigen Beratungsangebot und zur Broschüre in weiteren Sprachen:http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Refugees/Start/start_node.html )

 

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Paritätische Gesamtverband und der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) haben unter dem Titel „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“eine Orientierungshilfe zum Themenbereich „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“ entwickelt. Sie erläutert kurz und knapp die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Deutschland. Dabei wird die gelebte Vielfalt von Lebensentwürfen betont und sich für ein respektvolles Zusammenleben ausgesprochen. Die Orientierungshilfe wurde für die Broschüre in zehn Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch, Russisch und Serbisch) übersetzt. (Link zur Broschüre: www.queer-refugees.de/wp-content/uploads/Broschu%CC%88re-Gleichberechtigung.pdf )

 

Drei aktuelle Arbeitshilfen des Flüchtlingsrats Thüringen beschäftigen sich insbesondere mit der Asylantragstellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie richten sich an haupt- und ehrenamtliche Unterstützer/innen:

Die schon im August 2016 erschienene Arbeitshilfe „Die Vorbereitung auf die Anhörung von umF im Asylverfahren. Eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen“ informiert über das „Setting“ einer Anhörung – die Rollen der am Verfahren beteiligten Personen, die Art der Fragestellungen, die Bedeutung der Anhörung im allgemeinen sowie die Relevanz, individuelle Fluchtgeschichte umfassend vortragen zu können. (Link: www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/images/2016_08_26_Arbeitshilfe_Asylverfahren_UMF_8%20Seiten_final_0.pdf )

Die im Dezember 2016 erschienene Arbeitshilfe zum Thema „Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zur Bedeutung der Asylantragstellung in der Minderjährigkeit“ widmet sich Fragen wie: „Was ist zu tun, wenn ein Asylantrag noch nicht gestellt werden können und der Flüchtling in Kürze Volljährig wird?“ oder „Was ist bei der Antragstellung und im Asylverfahren besonders zu beachten?“ (Link: www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/umF/FLR%20THR%20Arbeitshilfe_Asylantrag%20in%20der%20Minderj%C3%A4hrigkeit_Dez16.pdf )

Darüber, wie ein ablehnender BAMF-Bescheid zu „lesen“ ist und was in welchem Fall zu tun ist, informiert die ebenfalls im Dezember 2016 erschienene Arbeitshilfe: „Umgang mit BAMF-Bescheiden bei Ablehnung“.

(Link: www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/umF/FLR%20THR_Arbeitshilfe%20Bescheid%20und%20Klage_Dez16.pdf )

 

Hinweis: Alle angegebenen Links wurden am Tag der Versendung dieser Mail auf Richtigkeit und Aktualität geprüft. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht alle Links dauerhaft ihre Gültigkeit behalten werden. Die nächsten Informationen von AK Asyl RLP und Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP erscheinen erst wieder Mitte Januar 2017.

 

Wir wünschen Ihnen und uns Kraft und Besinnung in den bevorstehenden Feiertagen und ein besseres Jahr 2017. Ein paar Zeilen aus einem Gedicht von Wolf Biermann, der in seinem Leben viel richtiges und viel falsches geschrieben und gesungen hat, geben wir mit auf den Weg ins neue Jahr:

Große Ermutigung

Du lass dich nicht verhärten, in dieser harten Zeit. Die allzu hart sind brechen, die allzu spitz sind stechen und brechen ab sogleich und brechen ab sogleich. (…) Du lass dich nicht verbrauchen, gebrauche deine Zeit Du kannst nicht untertauchen, Du brauchst uns und wir brauchen grad deine Heiterkeit, grad deine Heiterkeit. Wir woll‘n es nicht verschweigen, in dieser Schweigezeit: Das Grün bricht aus den Zweigen, wir woll‘n das allen zeigen, dann wissen sie Bescheid, dann wissen sie Bescheid.