Am 18.09.2024 lud der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz zum landesweiten Vernetzungstreffen ein. Ehrenamtliche und Hauptamtliche aus dem Flucht- und Migrationsbereich sowie zahlreiche Interessierte kamen zusammen um die aktuelle politische Situation zu diskutieren.
Für Input sorgte Referent Jens Dieckmann, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Bonn, Experte für Migrationsrecht, der die aktuellen Geschehnisse kommentierte und vor allem die Forderungen der aktuell stark aufgeheizten migrationspolitischen Debatte fachlich einordnete. Im Fokus des Plenums standen dabei die menschenrechtlichen Grenzen bei der Abschiebung verurteilter Straftäterinnen und Gefährdern.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die menschenrechtsverletzenden Maßnahmen, welche in Abschiebungen und Grenzschließungen resultieren, verschaffte Jens Dieckmann einen rechtlichen Überblick und mahnte: „Abschiebungen in Kriegsgebiete und unsichere Herkunftsländer wie Syrien und Afghanistan sind rechtlich nicht haltbar und eine direkte Verletzung der Menschenrechte! Die komplexen Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht für Abschiebungen auch verurteilter Straftäter ansetzt, werden bei Syrien und Afghanistan offensichtlich nicht zu erfüllen sein. Insbesondere sind eventuelle Zusicherungen der dortigen Regime nicht hinreichend verlässlich und nicht kontrollierbar.“ Weiterhin unterstreicht er: „Die Würde des Menschen ist und bleibt unantastbar […]. Diese Garantie des Art. 1 des Grundgesetzes kann auch nicht verwirkt werden, auch nicht durch strafbares Verhalten!“. Er rekurrierte damit auf die immer lauter werdenden Stimmen aus Politik und Gesellschaft verurteilte Straftäterinnen in ihre Herkunftsländer ausnahmslos abzuschieben, da diese hier ihren Schutzanspruch „verwirkt“ hätten.
Der Flüchtlingsrat RLP schließt sich diesen Worten an und fordert mehr Sachlichkeit in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatte. Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin vom Flüchtlingsrat RLP führt weiter aus: „Die vielfältigen Problemlagen in unserer Gesellschaft sind auf eine unzureichende Politik in Bereichen wie u.a. Bildung, Soziales und Klimaschutz der letzten Jahre zurückzuführen und verlangen komplexere Lösungen. Die Ursache bei einer Personengruppe zu suchen ist vereinfachend, polemisch und rassistisch. Der jetzige Diskurs, wie wir in der gestrigen Landtagsdebatte erleben mussten, entbehrt jeglicher Faktenlage und verursacht Verunsicherung und Spaltung in der Bevölkerung.“ Besondere Kritik richtet der Flüchtlingsrat RLP an die Landtagsfraktionen der CDU und AfD Rheinland-Pfalz, welche mit ihren Anträgen, eingebracht im Landtag am 19.09.2024, eine weitere Entrechtung von Schutzsuchenden zur Disposition stellen. In ihren Argumentationen verfehlen die Fraktionen weit die Realität und verkaufen altbewährte Maßnahmen gegen Schutzsuchende als Sicherheitsmaßnahme für die Gesellschaft. Das ist kein Schutz – das ist Abschottung. Der Flüchtlingsrat RLP stellt sich dagegen und macht sich entschlossen stark für Menschlichkeit und Solidarität.