Kommentar zum Sicherheitspaket:

Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht verhandelbar

Dies betonte das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 bei seiner Urteilsverkündung und stellte fest, dass die gekürzten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig seien.

Diese wegweisende Entscheidung scheint im gegenwärtigen politischen Diskurs zur Migrationspolitik jedoch in Vergessenheit geraten zu sein. Stattdessen wird sie durch die geplanten Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht im Rahmen des sogenannten „Sicherheitspakets“ und die angekündigten Leistungskürzungen nach dem AsylbLG ignoriert.

Die fünf zentralen Maßnahmen des „Sicherheitspakets“ umfassen:

  1. Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Dublin-Fälle: Personen, deren Asylanträge gemäß der Dublin-Verordnung an andere EU-Staaten verwiesen werden, sollen keine Leistungen nach dem AsylbLG mehr erhalten.
  2. Übermittlungspflichten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Behörden werden verpflichtet, bestimmte Informationen über Asylsuchende an das BAMF weiterzugeben, um eine umfassendere Datenbasis zur Identifikation und Überwachung zu schaffen.
  3. Automatischer Abgleich von Lichtbildern mit im Internet verfügbaren Daten: Fotos von Asylsuchenden sollen automatisch mit Bildern aus dem Internet abgeglichen werden, um Identitäten zu verifizieren und mögliche Betrugsfälle zu erkennen.
  4. Widerruf der Aufenthaltserlaubnis und Meldepflicht für Reisen ins Herkunftsland: Reisen in das Herkunftsland können als Grund für den Widerruf des Schutzstatus gewertet werden. Asylsuchende sind verpflichtet, Reisen zu melden, was auch eine mögliche Grundlage für den Widerruf ihrer Aufenthaltsgenehmigung darstellen kann.
  5. Erweiterung der Ausschlusskriterien für die Anerkennung als Flüchtling: Die Gründe, die zur Ablehnung des Flüchtlingsschutzes führen können, werden ausgeweitet, um restriktiver festzulegen, wer die Flüchtlingseigenschaft erhalten kann.

Ausführliche Informationen zu diesen Verschärfungen finden Sie bei asyl.net.

Leistungskürzungen: „Nullrunde“ für die einen, „Minusrunde“ für die anderen

Zeitgleich mit der Abstimmung über das Sicherheitspaket im Bundestag hat die Bundesregierung stillschweigend per Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschlossen, die Regelsätze für Leistungsbeziehende nach dem AsylbLG ab 2025 zu kürzen. Während Bürgergeld und Grundsicherung „nur eingefroren“ werden, sinken die Leistungen nach dem AsylbLG um 13 bzw. 19 Euro. Von dieser Kürzung nicht betroffen sind Beziehende von Analogleistungen nach §2 AsylbLG. Die neuen Regelsätze wurden am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dazu verweisen wir auf die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands.

Kritik des Flüchtlingsrats Rheinland-Pfalz e.V.: „Menschenverachtende Migrationspolitik“

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. zeigt sich empört über die neuesten Entwicklungen einer zunehmend unmenschlichen Migrationspolitik. Diese Maßnahmen reihen sich in eine Serie diskriminierender und menschenunwürdiger Regelungen ein, darunter die Einführung der Bezahlkarte, der verlängerte Bezug von Grundleistungen nach dem AsylbLG und der oben genannte Ausschluss von Leistungen für „Dublin-Fälle“. All diese Instrumente dienen weder dem erklärten Zweck, Migration zu regulieren oder einzudämmen, noch tragen sie zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei.

Menschen fliehen weiterhin, weil Krieg, die Klimakrise, Verfolgung, Hunger und Gewalt in ihren Herkunftsländern ihre Existenzgrundlage zerstören.

Auch wenn der Widerstand oft aussichtslos erscheint, setzen wir uns weiterhin gegen die Entrechtung schutzsuchender Menschen ein und kämpfen für soziale Gerechtigkeit für alle.