Am Mittwoch, den 16.9.26, wurde eine traumatisierte Frau bei einem Vorsprachetermin in der Ausländerbehörde Germersheim mit unnötiger Härte gefesselt und ihr die Freiheit vorübergehend entzogen. Trotz des gestelltem Asylfolgeantrags wollte die Sachbearbeiterin die junge homosexuelle Frau nach Ägypten abschieben. Glücklicherweise konnte die Polizei der Ausländerbehörde verständlich machen, dass bei gestelltem Folgeantrag nicht abgeschoben werden darf. Die Polizei verhalf der Betroffenen so zu ihrem Recht im Asylverfahren eigene Schutzbedarfe geltend zu machen.
„Das gewaltsame Vorgehen der Behörden gegen eine schutzbedürftige und traumatisierte Frau ist unfassbar und leider kein Einzelfall. Deutlich wird hier, wie brutal Ausländerbehörden versuchen Menschen, um jeden Preis abzuschieben.“ sagt Nina Gartenbach vom Flüchtlingsrat RLP.
Die Mitarbeiterinnen des Flüchtlingsrat RLP e.V. beobachten, dass dieser Fall nur einer von vielen ist, der eine unmenschliche Abschiebepraxis repräsentiert: „Die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz haben zunehmend nur die Abschiebezahlen im Fokus, es wird sich über Rechtsstaatlichkeit hinweggesetzt und menschliche Schicksale ignoriert.“
Als Flüchtlingsrat RLP e.V. fordern wir:
- Eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls vom 16.9.2026 und dienstrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Mitarbeiter*innen.
- Behörden müssen sich in jedem Falle genaustens an gesetzliche Regelungen halten – immer.
- Vorsprachetermine dürfen nicht als Vorwand für überraschende Abschiebungen genutzt werden.
- Verzicht auf Fesselung und andere Zwangsmaßnahmen gegenüber Personen ohne erkennbare Gefährdungslage – insbesondere bei erkennbar traumatisierten Menschen.
- Eine Abkehr von Abschiebezahlen als Steuerungsgröße zugunsten einer rechtsstaatlichen, menschenrechtsorientierten Vollzugspraxis.
Zum Hintergrund:
Das Bundesamt glaubte der Betroffenen ihre Verfolgung als homosexuelle Frau in Ägypten nicht und lehnte deshalb ihren ersten Asylantrag ab. Wenig später wurde die Partnerin der jungen Frau in Ägypten ermordet. Die Betroffene befand sich über Monate in schlechtem psychischer Verfassung. Auf Grund der dramatischen Änderung der persönlichen Situation stellte sie einen Asylfolgeantrag. Darüber wurde die Ausländerbehörde am 14.9. telefonisch informiert, die Betroffene wurde zur Vorsprach eingeladen. Trotz des Wissens um den Folgeantrag wurde bei dem Termin die Polizei hinzugezogen. Die Ausländerbehörde hatte sich vorgenommen die Frau in jedem Fall abzuschieben. Gewaltsam gefesselt und psychisch dekompensiert wurde der Betroffenen mitgeteilt, es werde jetzt ein Flug gebucht und man würde sie am gleichen Tag noch abschieben. Ihr wurde der Kontakt zu Ihrem Anwalt sowie die Bitte um einen Arzt verwehrt. Die Frau konnte der Polizei ihre Unterlagen zeigen und so die Stellung des Asylfolgeantrag belegen. Die Polizei erkannte daraufhin glücklicherweise die Rechtswidrigkeit der Abschiebung und informierte die Ausländerbehörde. Der Betroffenen wurden 30 Euro gegeben, sie wurde entlassen, sie solle in die Erstaufnahme für Asylbegehrende in Trier fahren. Die Betroffene befindet sich derzeit in einer psychiatrischen Klinik und wird zunächst stabilisiert.
