Die Juristische Fakultät der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte in Berlin hat sich ausführlich mit der Problematik der Geburtenregistrierung beschäftigt und hat ein gutes Paper und Infoblätter in verschiedenen Sprachen herausgegeben.
„„Die unsichtbaren Kinder“ oder „Neugeborene ohne Identität“ – für Kinder, deren Geburt
nicht behördlich registriert wird, gibt es viele Namen. Diese Kinder, die rechtlich gesehen
nicht existieren, die weder eine offizielle „Identität“ noch Dokumente haben, fallen durch
jedes staatliche Raster. Der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, staatlichen Sozialleistungen
und gesellschaftlicher Teilhabe ist für die Betroffenen nur unter erschwerten
Bedingungen möglich. Weltweit sind schätzungsweise 230 Millionen Kinder unter fünf Jahren
in keinem Geburtenregister eingetragen.3 Auch in Deutschland leben Kinder, die erst
mit Verzögerung in die standesamtlichen Geburtenregister eingetragen werden und deren
Eltern keine Geburtsurkunde erhalten. Dabei handelt es sich hauptsächlich um in Deutschland
geborene Kinder von Geflüchteten. Insbesondere seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen
im Jahr 2015 werden zunehmend Fälle bekannt, in denen Kindern mit den anstelle
einer Geburtsurkunde ausgestellten Dokumenten der Zugang zu staatlichen Leistungen,
wie dem Kindergeld, erschwert oder verwehrt wird. Das Rechtsgutachten untersucht, ob
und inwieweit die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen oder eine verzögerte Registrierung
die Rechte der betroffenen Kinder verletzen. Im Fokus stehen hierbei diejenigen
Rechte, die sich aus den in Deutschland geltenden Menschenrechtsabkommen ergeben –
insbesondere der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.“ (aus dem Paper_Geburtenregistrierung)
Folgende Materialien könnten hilfreich sein:
Info_So_registrieren_Sie_Ihr_neugeborenes_Kind_Farsi
Kopiervorlage_Geburtsurkunde_Arabisch