Stellungnahme zu den Grenzkontrollen an deutschen Außengrenzen

Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt hatten bereits im Wahlkampf angekündigt, ab dem ersten Tag ihrer Amtszeit stationäre Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen einzuführen.

Der Rat für Migration äußerte sich bereits im September 2024 kritisch zu diesem Vorhaben:

“Das aktuell verfolgte Politikziel, schutzsuchende Personen an den Grenzen Deutschlands zurückzuweisen, stellt einen gefährlichen Populismus in der migrationspolitischen Debatte dar.

Aus der geltenden Gesetzeslage ergibt sich unzweifelhaft, dass eine Zurückweisung von schutzsuchenden Personen rechtswidrig ist. Sie verstößt gegen die EU-Asylverfahrensrichtlinie und Dublin-III-Verordnung sowie ggf. gegen die EU-Rückführungsrichtlinie.

EU-Gesetzgebung hat Vorrang vor deutschem Recht. Um die Geltung europäischen Rechts auszuhebeln, kursiert der Vorschlag, einen nationalen Notstand in Bezug auf Artikel 72 AEUV auszurufen. Alle bisherigen Versuche, auf diesem Weg EU-Recht zu umgehen, sind vom Europäischen Gerichthof (EuGH) zurückgewiesen worden.”[1]

Trotz der klaren rechtlichen Bedenken von NGOs, Menschenrechtsorganisationen und migrationspolitischen Fachgremien, trotz der Warnungen vor Diskriminierung und rassistischen Praktiken, trotz Kritik von Seiten der Opposition, benachbarter EU-Staaten wie Polen, Österreich, Luxemburg und der Schweiz sowie der Polizeigewerkschaften, wurden die neuen Grenzkontrollen in der vergangenen Woche eingeführt.

Die Befürchtungen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen haben sich in der Zwischenzeit bestätigt. So dokumentiert Pro Asyl in einem aktuellen Bericht die Praxis von Racial Profiling und rechtswidrigen Pushbacks an der deutsch-polnischen Grenze.[2]

Auch in Rheinland-Pfalz, insbesondere an der Grenze zu Luxemburg, beobachten wir ähnliche Entwicklungen. Ein Artikel des Merkur[3] beschreibt konkrete Fälle, in denen Menschen an der Grenze abgewiesen werden. Der Volksfreund[4] berichtet von der Ablehnung der luxemburgischen Regierung gegenüber der neuen deutschen Grenzpolitik – ein klares Zeichen für die Spannungen, die diese Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erzeugen.

Dabei ist rechtlich eindeutig: Jeder Mensch hat das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen. Dieses Asylgesuch muss angenommen und geprüft werden. Erst danach darf über Fluchtweg und Asylgründe entschieden werden – nicht vorher.

Für den Flüchtlingsrat RLP e.V. steht fest: Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht – es darf nicht politischem Kalkül zum Opfer fallen.


[1] https://rat-fuer-migration.de/2024/09/10/zurueckweisungen-an-deutschen-grenzen-eine-brandgefaehrliche-strategie/

[2] https://www.proasyl.de/pressemitteilung/zurueckweisungen-an-den-binnengrenzen-pro-asyl-kritisiert-racial-profiling-und-das-ignorieren-von-asylantraegen/

[3] https://www.merkur.de/politik/zurueckgewiesen-verstaerkte-grenzkontrollen-afghanische-asylsuchende-nach-dobrindt-ansage-zr-93724997.html

[4]https://www.volksfreund.de/app/consent/?ref=https%3A%2F%2Fwww.volksfreund.de%2Fregion%2Fluxemburg%2Fluxemburg-nehmen-keine-zurueckgewiesenen-asylbewerber_aid-127270689