Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus der Beratungs- und Unterstützungsarbeit von Flüchtlingen,
hier findet Ihr / Sie
- ein Rundschreiben des Ministeriums, in dem ausgeführt wird, unter welchen Voraussetzungen Abschiebungen in den Nord- und in den Zentralirak möglich sind Rundschreiben_Abschiebungen_in_den_Nordirak_und_den_Zentralirak
- und die dem Rundschreiben beigefügten UNHCR-Positionen aus 11/ 2016 zum gleichen Thema 2016_-_UNHCR_Positionen_zur_Rückkehr_in_den_Irak