Aus guten Gründen: Asyl- und Migrationspolitik als Zukunftspolitik gestalten!

Hinweise zu den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD zur Bildung einer Landesregierung in Rheinland-Pfalz.

Eine zentrale Aufgabe für die neue rheinland-pfälzische Landesregierung wird der Umgang mit dem demografischen Wandel und die Bewältigung der hieraus resultierenden Herausforderungen sein. Dazu zählen u.a. die Stabilisierung des Erwerbspersonenpotentials, die Deckung des Fach- und Arbeitskräftebedarfes und die Sicherung der Sozialsysteme, insbesondere des Rentensystems.

Ein Blick auf die demografischen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz macht deutlich, dass die o.g. Herausforderungen nur mit und durch Zuwanderung gelöst werden können. Gleichzeitig zeigen die Zuwanderungszahlen, dass Rheinland-Pfalz ohne Fluchtaufnahme bereits jetzt kein Einwanderungs-, sondern ein Auswanderungsland wäre.


Es ist daher offenkundig: Migration und vor allem Fluchtaufnahme sind nicht die „Mutter aller
Probleme“, sondern die „Mutter aller Lösungen“. Es bedarf daher eines Paradigmenwechsels, der Migration nicht als Bedrohung und Migrationspolitik nicht als Gefahrenabwehrpolitik begreift, sondern Migration als Chance erkennt und Migrationspolitik als Zukunftspolitik ausgestaltet.

In Zentrum einer solchen Migrationspolitik muss stehen, bereits in Rheinland-Pfalz lebenden Men-schen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Bleibeperspektiven zu eröffnen und ihre Potentiale zu identifizieren und zu fördern sowie Attraktivität für Menschen zu entwickeln, die mit dem Gedanken spielen, aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz zu kommen.


Gleichzeitig ist die Wahrung der Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Flucht- oder Migrations-biographie in Zeiten globaler Krisen, historisch hoher Vertreibungszahlen und des Erstarkens autoritärer und rechtsextremer Kräfte ein essentieller Bestandteil der Verteidigung und Stärkung der Demokratie. Sie ist damit Kernbestandteil der Aufgaben einer Landesregierung, die sich der Wahrung der Demokratie verschreibt.

Daher bedarf es der Festschreibung folgender Vereinbarungen in dem zwischen der CDU und SPD zu verhandelnden Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031:

  • Wege ins Bleiberecht ebnen: Es muss Ziel der neuen Landesregierung sein, dass möglichst viele Personen die Voraussetzungen für Bleiberechte erfüllen können und Ermessensspielräume entsprechend genutzt werden – weil es wirtschaftlich sinnvoll und menschenrechtlich geboten ist. Als überlebenden Opfern eines Völkermordes ist den Angehörigen der jesidischen Religionsgemeinschaft in Rheinland-Pfalz ein Bleiberecht zuzuerkennen.
  • Freiwillige (geförderte) Ausreisen gegenüber Abschiebungen priorisieren: Aus ökonomischen
    und humanitären Gründen ist der freiwilligen (geförderten) Ausreise regelmäßig Vorrang vor
    der Abschiebung einzuräumen. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete sind grundsätzlich zu unterlassen.
  • Ausreisepflichtige Personen haben einen Anspruch auf Duldungen: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 6. März 2003, Az. 2 BvR 397/02, Rn. 37 f.) hat bereits im Jahr 2003 klargestellt, dass „keine Konstellation vorstellbar [ist], in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte“. Die Erteilung einer Duldung erschwert die Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht – ihre Nichterteilung hat hingegen massive negative Auswirkungen für die Betroffenen, u.a. beim Zugang zu existenzsichernden Leistungen, gesellschaftlicher Teilhabe und Bleiberechten.
  • Keine Zentralisierung von Abschiebungen in Rheinland-Pfalz: Die Zuständigkeit der kommuna-
    len Ausländerbehörden für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist beizubehalten. Nur vor Ort
    können die individuellen Sachverhalte zeitnah ausreichend gewürdigt und im Rahmen der be-
    hördlichen Entscheidungen umfassend berücksichtigt werden.
  • Willkommensbehörden statt Abschiebebehörden: Die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz
    müssen zu serviceorientierten Willkommensbehörden werden und dabei vom Land durch kon-
    krete Maßnahmen angemessen unterstützt werden (z.B. Personalkostenzuschüsse zu Stellen
    zur Erteilung von Bleiberechten). Als „Best Practice“ soll es künftig eine stärkere strukturelle
    und räumliche Einbindung in Vor-Ort-Netzwerke behördlicher und zivilgesellschaftlicher Einrichtungen geben, die Menschen in Integrationsprozessen beraten, begleiten und unterstützen, wie z.B. im Lotsenhaus in Koblenz.
  • Keine weiteren Asylrechtsverschärfungen in Landesverantwortung: Rheinland-Pfalz muss sich
    aller Verschärfungen im Rahmen der Umsetzung der GEAS-Reform enthalten, die nicht zwin-
    gend durch Bundesgesetz vorgeschrieben sind. Abstand zu nehmen ist v.a. von der Einrichtung von „Zentren zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration“ sowie von weiteren Restriktionen gegenüber Schutzsuchenden in Form von Sozialleistungskürzungen und -ausschlüssen.
  • Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiografie
    sichern und ausbauen: Das Land muss die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen (v.a. Migrationsfachdienste, Psycho-Soziale Zentren und zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung) erhalten und langfristig auskömmlich finanzieren. Dabei muss es gerade auch die Lücken schließen, die zuletzt auf Bundesebene gerissen wurden: durch Ausfinanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie eines ausreichenden Deutschkursangebotes auf Landesebene, inklusive für Asylsuchende, Personen mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG, EU-Bürger*innen und Geduldete.
  • Zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Angriffe verteidigen und dauerhaft unterstützen: Das Land
    muss die haupt- und ehrenamtliche zivilgesellschaftliche Asyl-, Migrations-, Antirassismus- und
    Demokratiearbeit gegen Unterstellungen, Versuche der Diskreditierung und Kriminalisierung
    und gegen sonstige Angriffe von Rechtsaußen verteidigen sowie dauerhaft, verlässlich und auskömmlich unterstützen und fördern.
  • Kommunales Integrationsmanagement verstetigen und vollfinanzieren: Integration findet vor
    Ort in den Kommunen statt. Deren Integrationsarbeit muss auskömmlich finanziert werden. Das Land muss entsprechende Mittel des Bundes deshalb in vollem Umfang an die Kommunen weiterleiten und die bisher lediglich anteilige Bezuschussung der Personalkosten für Integrationsmanager*innen in den 36 Landkreisen und kreisfreien Städten zu einer Vollfinanzierung umwandeln.
  • Fachkräfteeinwanderung erleichtern und beschleunigen: Rheinland-Pfalz muss die Fachkräf-
    teeinwanderung gezielt stärken und die dafür zuständigen Strukturen, insbesondere die Zent-
    rale Ausländerbehörde in Kaiserslautern als zentrale Ansprech- und Anlaufstelle für Arbeitge-
    ber*innen und Fachkräfte, personell, digital und organisatorisch so ausstatten, dass Verfahren
    für Erwerbseinwanderung zügig, transparent und serviceorientiert bearbeitet werden.
  • Internationale Studierende und Hochschulabsolventinnen binden: Internationale Studie- rende und Hochschulabsolventinnen sind für Rheinland-Pfalz eine wichtige Zukunftsressource.
    Übergänge vom Studium in qualifizierte Beschäftigung sind durch bessere Beratung, klare Auf-
    enthaltswege und eine engere Verzahnung von Hochschulen, Ausländerbehörden und Wirt-
    schaft zu erleichtern.
  • Anerkennung ausländischer Zeugnisse, Bildungsnachweise und Berufsabschlüsse beschleuni-
    gen: Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ein zentraler Hebel für Fachkräftesicherung und Teilhabe. Die Landesregierung muss Verfahren beschleunigen, Zuständigkeiten bündeln und die Beratung zu Anerkennungs- und Nachqualifizierungswegen ausbauen.
  • Realität der bereits Angekommenen nicht aus dem Blick verlieren: Integrationspolitik in Rhein-
    land-Pfalz darf sich nicht ausschließlich auf die Neuaufnahme von Migrant*innen und Flüchtlin-
    gen beschränken. Sie muss auch die Lebensrealität derjenigen Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiografie erfassen, die längst hier angekommen sind, hier arbeiten, lernen, Familien
    gründen und dauerhaft Teil der Gesellschaft sind.
  • Politische Partizipation von Flüchtlingen und Migrant*innen ausweiten: Die Position und Be-
    teiligungsrechte der kommunalen Beiräte für Migration und Integration müssen gestärkt und
    rechtmäßig und dauerhaft hier lebenden Drittstaatsangehörigen das Recht gegeben werden, an Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene gleichberechtigt teilzunehmen.
  • Landesverfassung Rheinland-Pfalz: Begriff der „Rasse“ ersetzen und Bezug auf das „natürliche
    Sittengesetz“ streichen: Der Begriff der „Rasse“ in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung
    (Artikel 4 und 19) legitimiert die wissenschaftlich längst widerlegte Behauptung der Existenz
    menschlicher Rassen. Er ist durch eine Formulierung zu ersetzen, die Gleichbehandlung und den Schutz vor rassistischer Diskriminierung vollumfänglich gewährleistet. Zudem ist die Beschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch das „natürliche Sittengesetz“ (Artikel 1) ersatzlos zu streichen.

Ein solcher asyl-, migrations- und integrationspolitischer Paradigmenwechsel erfordert die Bündelung der relevanten Zuständigkeiten – inklusive der Zuständigkeit für asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtliche Fragen – in einem Ressort der Landesregierung, das in seinem Kern nicht der Gefahrenabwehr verpflichtet ist.