Die neue Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag ab dem 01.01.2022 das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht vereinbart.
Wörtlich steht im Koalitionsvertrag dazu:
„Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht
entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig
geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine
einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen
Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und
Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG)“ (Koalitionsvertrag, S.138, Zeilen 4658 – 4663).
