Wir weisen auf die Veranstaltung „Wieviel Chancen steckt in Chancen-Aufenthaltsrecht“ des Netzwerks InProzedere – Bleiberecht durch Arbeit 2.0 hin. Unsere Geschäftsführerin Pierrette Onangolo wird am 28.09.2022 mit auf dem Podium vertreten sein und aus der Sicht des Flüchtlingsrates darauf eingehen, warum wir in Rheinland-Pfalz das Thema „Bleiberecht“ mehr in den Fokus nehmen müssen.
„„Wieviel Chance steckt im Chancen-Aufenthaltsrecht“ Online-Veranstaltung des Netzwerks InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit 2.0 am 28.09.2022“ weiterlesenGesucht, gefunden, gefördert?! Fördermittelworkshop für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit
Unsere Kolleg:innen vom Ehrenamtsprojekt civi kune RLP bieten bald wird einen Fördermittelworkshop für Ehrenamtliche an:
Fördermittel finden und beantragen ist ein wichtiges Thema in vielen ehrenamtlichen Vereinen und Initiativen in der Flüchtlingsarbeit. Wir beschäftigen uns schon lange mit dem Thema und geben unser Wissen gerne an Euch weiter.
Um einen ersten Überblick zu schaffen, wollen wir Euch wieder zu einem ganztägigen Präsenzworkshop einladen, der in Mainz stattfindet. Hier lernt Ihr, wie ihr Projekte plant, Fördermittel recherchiert und findet sowie Eure Projektanträge schreibt.
Dabei werden Fragen beantwortet wie:
Was sind Fördermittel?
Wie plane ich mein Projekt?
Wie suche ich nach geeigneten Födermitteln?
Wie schreibe ich Projektanträge?
Wie es für Geflüchtete aus der Ukraine nach dem 31. August weiter geht?
Änderung der Ukraine-Übergangsverordnung
Ab dem 31. August 2022 ändert sich die bisherige Übergangsverordnung zur Ukraine. Was das für die jeweiligen Personenkreise bedeutet, wird im folgenden Beitrag erklärt. Dieser Beitrag ist dazu da, um einen ersten Überblick zu erhalten. Für alles Weitere raten wir dringend dazu Beratungsstellen aufzusuchen. Wir helfen gerne dabei, die passende Beratungsstelle zu finden. Der folgende Beitrag wurde vom Bayrischen Flüchtlingsrat erstellt:
„Die bisherige Version der Übergangsverordnung sieht eine visumsfreie Einreise sowie einen erlaubten Aufenthalt bis zum 31.08.2022 vor. Dies gilt für Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit und sogenannten Drittstaatsangehörigen (Personen mit einem festen Aufenthalt in der Ukraine, Personen mit einem vorübergehenden Aufenthalt oder Personen mit keinem festen Aufenthaltsrecht in der Ukraine).
Nun ändert sich diese Regelung. Die neue Übergangsverordnung Ukraine gibt es hier. Personen, die sich vor Einreise in der Ukraine aufgehalten haben, können nach wie vor visumsfrei nach Deutschland einreisen. Jedoch sind sie nur noch 90 Tage von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Innerhalb dieser 90 Tage muss nun ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden.
