Es gibt kein normales Leben minus Freiheit. Abschiebehaft ist politisch gewollt!

Anlässlich des Tags der politischen Gefangenen am 18. März, findet auf dem Domplatz in Mainz eine Kundgebung statt. Dabei soll auf eine oft vergessene Gruppe von Menschen aufmerksam gemacht werden, die aufgrund politischer Interessen inhaftiert werden.

Bundesweit gibt es 16 Abschiebegefängnisse, eines davon hier in Rheinland-Pfalz. Die „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA)“ in Ingelheim gibt es seit über 20 Jahren und in den letzten Jahren1 wurden dort jährlich 300-400 Personen eingesperrt.

Abschiebehaft ist Verwaltungshaft und muss sich deshalb laut Gesetz grundlegend von Strafhaft unterscheiden. Normales Leben minus Freiheit soll das Grundprinzip sein, welches die Haftbedingungen gestaltet. Dass dies ein Euphemismus ist, wird klar, wenn man sich Abschiebehaft genauer ansieht. Schon von außen sieht man der GfA an, worum es in erster Linie geht: Sicherheit und Kontrolle. Meterhohe Betonmauern, NATO-Draht – ein Gefängnis eben. Einfach mal so Besuch empfangen ist nicht möglich. Auch die Haftbedingungen sprechen für sich: kein Zugang zu Internet und Handy, eingeschränkter Hofgang, Einzelhaft, keine zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen in der Haft. „Es gibt kein normales Leben minus Freiheit. In der Abschiebehaft herrscht ganz normaler Haftalltag.“, so Pierrette Onangolo vom Flüchtlingsrat RLP. Eingesperrt sind hier Menschen, die kein Bleiberecht haben. Es soll also nicht, wie bei Strafhaft, eine Gefahr von der Gesellschaft abgewendet werden. Ziel der Haft ist es, den Ausländerbehörden die Abschiebung von Menschen zu erleichtern. Dabei ist die Wirksamkeit der Abschiebehaft auf die Erhöhung von Abschiebezahlen nicht bewiesen. Selbst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist darauf hin: Es können keine Aussagen zur Effektivität der Haft im Vergleich zu milderen Alternativen gemacht werden, da es dazu keine Daten gibt.2

Deutsche Behörden wenden das schärfste Mittel eines Rechtsstaats – die Freiheitsentziehung – ohne wissenschaftliche Grundlage an. Und das auch noch oft zu Unrecht. Nach der Statistik des Rechtanwaltes Peter Fahlbusch, der seit 2001 über 2500 Menschen in Abschiebehaft vertreten hat, sind über 50% der Personen zu Unrecht inhaftiert.3 Leider gibt es auch hierzu keine Daten von staatlicher Seite, obwohl dies von zivilgesellschaftlichen Organisationen seit Jahren gefordert wird. Das erschwert eine faktenbasierte Auseinandersetzung über Abschiebehaft und zeugt von einer unfassbaren Ignoranz gegenüber den Rechten der betroffenen Menschen.

„Mit dem neuen sogenannten `Rückkehrverbesserungsgesetz` dürfen Menschen jetzt noch unkomplizierter eingesperrt werden. Gerade jetzt, wo viel über die Abschiebehaft gesprochen wird, ist es enorm wichtig, dass es solidarische Strukturen in der Zivilgesellschaft gibt, die verhindern, dass die Menschen weggesperrt und vergessen werden,“ sagt eine Sprecherin der Soligruppe INGA4, die sich kürzlich gegründet hat, um Abschiebehaft zu problematisieren und gegen das Vergessen von Inhaftierten aktiv zu werden.

1 Die Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2015-2020. Von gleichgebliebenen Zahlen ist auszugehen.

2 Abschiebungshaft und Alternativen zur Abschiebungshaft. Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp92-abschiebungshaft-alternativen.pdf?__blob=publicationFile&v=9

3 https://www.lsfw.de/statistik.php4 https://soligruppeinga.blackblogs.org

Die Pressemitteilung gibt es auch hier: https://fluechtlingsrat-rlp.de/presse/pressemitteilungen-2024