Die Mitglieder der Härtefallkommission haben sich im Einvernehmen mit dem für das Ausländerwesen zuständigen Ministerium nachstehende Leitlinien gegeben, die als Orientierungsrahmen für das Einbringen von Härtefallanträgen zu verstehen sind sowie bei den Fallberatungen Beachtung finden sollen.
Hier können Sie die Leitlinien herunterladen: