Zur geplanten Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz

  • Position von LIGA Rheinland-Pfalz, Flüchtlingsrat RLP e.V. und Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz

Dieses Papier beschreibt die Herausforderungen und Problemstellungen im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz aus der Sicht der herausgebenden Organisationen. Es dient als Positionierung und als Grundlage für Gespräche mit politisch Verantwortlichen auf der Ebene des Landes Rheinland-Pfalz und auf kommunaler Ebene.

Vorbemerkung
Die Ministerpräsidentinnenkonferenz und die Bundesregierung haben sich auf die flächende-ckende Einführung einer Bezahlkarte für Bezieherinnen von Leistungen nach dem Asylbewer-berleistungsgesetz (AsylbLG) verständigt. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben die gesetzlichen Änderungen im AsylbLG zur Einführung der Bezahlkarte verabschiedet.
Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit 13 weiteren Bundesländern an einer europaweiten Ausschrei-bung für einen Dienstleisterin, die voraussichtlich im August 2024 abgeschlossen werden soll. Die Landesregierung plant die Einführung der Bezahlkarten in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA) im Verlauf der 2. Jahreshälfte 2024. Die rheinland-pfälzischen Kommunen können hingegen eigenständig entscheiden, ob und in welchem Umfang von der Option der Bezahlkarte Gebrauch gemacht wird. Ihnen steht es damit frei, keine Bezahlkarten zu verwenden, das vom Land einzuführende System mit zu nutzen oder ein eigenes System einzuführen.
Im politischen und auch öffentlichen Diskurs um die Bezahlkarte werden immer wieder folgende drei Ziele benannt, die mit ihrer Einführung verfolgt werden:
– die Verhinderung von Überweisungen ins Ausland insbesondere an Familienangehörige, Freunde oder Bekannte sowie Schleuser*innen,
– die Minderung vermeintlicher „Pull-Faktoren“ und dadurch die Reduzierung von Flucht migration sowie
– die Entlastung der Kommunen durch die vermeintliche Minimierung des Verwaltungs- aufwands bei der Gewährung von AsylbLG-Leistungen.
Wir sind der Überzeugung, dass die Einführung von Bezahlkarten keines dieser Ziele erreichen wird. Vielmehr befürchten wir negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Integration und Teilhabe der Geflüchteten sowie eine mit direkten und indirekten Kosten verbundene Steige rung des Beratungs-, Verwaltungs- und Koordinationsbedarfs sowohl für die Betroffenen als auch für Leistungsbehörden und Beratungsstrukturen. Wir haben uns deshalb in der Vergangenheit gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete ausgesprochen und tun dies weiterhin.

Das gesamte Positionspapier gibt es hier: