#unteilbar Solidarität statt Ausgrenzung – Für eine offene Gesellschaft

Dieses Jahr wird die Erklärung der Menschenrechte 70 Jahre alt. Sie soll den Schutz aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft garantieren, ebenso wie die politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Es ist gerade die Unteilbarkeit der Menschenrechte, die diese ausmacht. Immer schon mussten Menschenrechte erkämpft werden und gerade heute – in einer Zeit, in der Rassismus wieder salonfähig geworden ist und Nazis für sich die Repräsentation des Volkswillens reklamieren – , braucht es ein klares Zeichen für die Menschenrechte.

Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind. Wir stellen uns gegen jegliche Form von Diskriminierung und Hetze. Gemeinsam treten wir antimuslimischem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Antifeminismus und LGBTIQ*- Feindlichkeit entschieden entgegen.

Wir, das ist ein Bündnis von über 200 Organisationen das unter #unteilbar Solidarität statt Ausgrenzung – Für eine offene Gesellschaft zu einer Großdemonstration in Berlin am 13. Oktober 2018 um 13.00 Uhr aufruft .

Kernanliegen des Bündnisses ist es, dafür einzutreten, dass nicht die sozialen Rechte der einen gegen das Recht auf Schutz vor Verfolgung der anderen ausgespielt werden, dass keine Sündenböcke geschaffen werden, wie dies derzeit in der politischen Diskussion geschieht. Es geht darum, eine freie, offene und an den unteilbaren Menschenrechten aller orientierte Gesellschaft zu schaffen und zu erhalten – „Solidarität statt Ausgrenzung“!

Wir fordern jede und jeden auf: Setze ein Zeichen gegen Diskriminierung. Setze ein Zeichen für den Schutz von Flüchtlingen und für die Rechtstaatlichkeit. Und setze ein Zeichen für die Unteilbarkeit der Menschenrechte.

Keine Lager – nirgendwo!

PRO ASYL startete mit Unterstützung der landesweiten Flüchtlingsräte und weiterer Organisationen zum Tag des Flüchtlings die Kampagne #NichtMeineLager. Die zentrale Forderung ist, die Politik der Inhaftierung und Festsetzung als Maßnahmen zur Abschreckung und Abwehr von Flüchtlingen zu beenden. Der Zugang zu Schutz und das Recht auf Asyl müssen gesichert sein.

PRO ASYL und die landesweiten Flüchtlingsräte fordern daher, dass Flüchtlinge und Migrant*innen nicht entrechtet und in Lagern isoliert oder gar inhaftiert werden dürfen – ob in Deutschland, der Europäischen Union oder außerhalb der EU.

In Großlagern wie den „AnkER-Zentren“ kann es keine fairen Asylverfahren geben. Mit Isolation und Restriktionen wie etwa Residenzpflicht und Arbeitsverbot wird die Integration von Geflüchteten fast völlig unterbunden. Entrechtete und ihrer Integrationsperspektiven beraubte Schutzsuchende sind die Folge. Geplant sind unter anderem:

  • Zwangsaufenthalt bis zu 18 Monaten in isolierten Großlagern von bis zu 1.500 Personen
  • Statt fairer und gründlicher Überprüfung der Fluchtgründe: 48-Stunden-Verfahren und vorzeitige, zur Rückkehr drängende Beratungen
  • Zugang zu AnwältInnen oder einer unabhängigen Asylverfahrensberatung wird verhindert
  • Kaum Möglichkeiten gegen Bescheide zu klagen, der Rechtsweg wird versperrt

Damit einher gehen:

  • ein erschwerter Zugang zu Kontakt mit der Bevölkerung und ehrenamtlichen  Helfer*innen
  • Arbeits- und Ausbildungsverbot
  • eingeschränkte medizinische Versorgung
  • Stigmatisierung und Ausgrenzung
Broschüre der Kampagne #NichtMeineLager
Broschüre der Kampagne #NichtMeineLager

Nicht nur die Bundesregierung, auch die EU setzt auf Lagermodelle. Befürchtet wird die systematische Verhinderung des Zugangs zum Asylrecht in der Europäischen Union. Hinter technokratisch klingenden Begriffen wie »Hotspots«, »kontrollierte Zentren«, »Ausschiffungsplattformen« etc. verbirgt sich der Versuch Europas, sich zunehmend aus dem Flüchtlingsschutz zu verabschieden.

Dies wird schon jetzt deutlich am Beispiel  »Hotspots«: Schutzsuchende, die den griechischen EU-»Hotspot« Moria auf Lesbos erreichen, sitzen unter menschenunwürdigen Bedingungen fest. Ihnen droht die Abschiebung in die Türkei ohne jede Prüfung der Fluchtgründe. Die überfüllten Elendslager sind Blaupausen für weitere »Hotspots« an Europas Außengrenzen und die beim Europäischen Rat diskutierten sog. »kontrollierten Zentren«. Die Betroffenen sollen dort inhaftiert und von dort abgeschoben werden. Weder ein faires Verfahren noch effektiver Rechtsschutz werden in der Praxis garantiert sein.
Mit den Konzepten von »Ausschiffungsplattformen« will die EU die Verantwortung für Asylsuchende nach Nordafrika verlagern – denn Flüchtlingsschutz auf europäischem Boden soll am besten verhindert werden. (Nähere Informationen zu den Plänen der EU)

Alle Forderungen und Infos zur Kampagne gibt es unter www.nichtmeinelager.de

#Nicht meine Lager! Gegen die Entrechtung schutzsuchender Menschen!

Erklärung zum Tag des Flüchtlings am 28. September 2018

Weil Afghanistan nicht sicher ist:
Abschiebestopp und Bleibeperspektive jetzt!

Am 11. September 2018 starben in der afghanischen Provinz Nangarhar 68 Menschen bei einem Selbstmordanschlag. Alleine für das 1. Halbjahr 2018 verzeichnet die Afghanistan-Mission der Vereinten Nationen (UNAMA) mindestens 5.122 zivile Opfer (1.692 Tote und 3.430 Verletzte) der Gewalt in Afghanistan.

Ebenfalls am 11. September 2018 fand von München aus die insgesamt 16. Sammelabschiebung nach Afghanistan seit Dezember 2016 statt. Nach Informationen des AK Asyl – Flüchtlingsrats RLP e.V. und des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP hat sich Rheinland-Pfalz an allen bisher drei Abschiebechartern im 2. Halbjahr 2018 beteiligt und afghanische Straftäter abgeschoben: „Während sich die Sicherheitslage in Afghanistan ständig verschlechtert, werden Sammelabschiebungen dorthin auch für die rheinland-pfälzische Landesregierung offenbar zur monatlichen Routine“, kommentiert Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des AK Asyl – Flüchtlingsrats RLP e.V.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 30. August 2018 seine „Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender“ aktualisiert. Demzufolge hat sich die Sicherheitslage in ganz Afghanistan weiter verschärft und kann die Hauptstadt Kabul nicht länger als „interne Schutz- oder Neuansiedlungsalternative“ angesehen werden. Mit dem Hinweis auf eben diese „interne Schutz- oder Neuansiedlungsalternative“ aber lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2015 Asylanträge vieler afghanischer Flüchtlinge ab und begründet die Bundesregierung die Möglichkeit, nach Afghanistan abzuschieben.

Die Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch den UNHCR hat bereits dazu geführt, dass Finnland Abschiebungen dorthin bis auf weiteres ausgesetzt hat. Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP fordern, dass diese Neubewertung auch in der Bundesrepublik zum Umdenken führen muss: „Abschiebungen nach Afghanistan sind Abschiebungen in konkrete Lebensgefahr! Sie verbieten sich deshalb ganz unabhängig davon, ob die Betroffenen in Deutschland nur vergeblich Schutz gesucht oder schwere Straftaten begangen haben. Auch Straftäter haben Menschenrechte“, so Torsten Jäger vom Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP.

Angesichts der desaströsen Sicherheitslage vor Ort fordern der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP die Bundesregierung dazu auf, Abschiebungen nach Afghanistan ausnahmslos und mit sofortiger Wirkung zu stoppen.

Von der rheinland-pfälzischen Landesregierung erwarten beide Organisationen,

  • sich an weiteren Sammelabschiebungen nach Afghanistan nicht zu beteiligen. Nach vorliegenden Informationen ist der nächste Abschiebecharter für Anfang Oktober geplant.
  • sicherzustellen, dass kommunale Ausländerbehörden keinen Ausreisedruck auf geduldete afghanische Flüchtlinge ausüben.
  • sich auf Bundesebene für eine gesicherte und dauerhafte Bleibeperspektive geduldeter afghanischer Flüchtlinge einzusetzen, die dauerhaft nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Auch die Allgemeine Zeitung hat über unsere Forderungen berichtet:

Nach Afghanistan nicht abschieben

Offener Brief an Christian Baldauf

In einem Offenen Brief haben sich der AK Asyl-Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Herrn Christian Baldauf, gewandt. Hintergrund sind seine Erklärungen zur Zahl „schwer krimineller Abzuschiebender [..], bei denen wir nicht wissen, wo sie sind“ im Rahmen der Landtagsdebatte am 24. August 2018. Sie finden den Offenen Brief im Wortlaut nachfolgend und unten als PDF anhängend.

„Offener Brief an Christian Baldauf“ weiterlesen