Gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 24.11.2022
Bundesverfassungsgericht verurteilt Leistungskürzungen für Geflüchtete – PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss vollständig abgeschafft werden
Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.
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