Der nächste Abschiebe-Charter nach Afghanistan steht vor der Tür!

Flüchtlingsrat, Initiativausschuss und Diakonie RLP:
„Nein zur Abschiebung in Gewalt, Pandemie und Hungersnot!“

Während die Bundesregierung eindringlich dafür plädiert, Reisen und Kontakte wegen der COVID-19 Pandemie weitgehend zu beschränken, plant das Bundesinnenministerium die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan. Sie soll nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen am 16. Dezember 2020 stattfinden. Auch Rheinland-Pfalz hat sich in der Vergangenheit immer wieder an diesen Abschiebungen beteiligt. Es steht zu befürchten, dass sich auch im nächsten Flugzeug wieder abgelehnte Asylsuchende aus Rheinland-Pfalz befinden.

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP und die Diakonie in RLP sprechen sich entschieden gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus.

Sowohl die politische als auch die wirtschaftliche Lage in Afghanistan sind katastrophal“, so Albrecht Bähr, Sprecher der Diakonie in Rheinland-Pfalz. „Hinzu kommen nun noch die Auswirkungen der zweiten Pandemiewelle, die das Land fest im Griff hat“, so Bähr weiter.

Das interessiert aber weder den zuständigen Bundesinnenminister, noch sieht sich das hiesige Integrationsministerium in der Lage, auf Abschiebungen nach Afghanistan zu verzichten.

Das Handeln der staatlichen Stellen ist völlig inakzeptabel, wenn man einen Blick auf die Lage vor Ort wirft“, sagt die Geschäftsführerin des AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., Pierrette Onangolo. „Wenn der Bundesinnenminister schon den Berichten von UNO- und Menschenrechtsorganisationen keinen Glauben schenken will, soll er wenigstens auf das hören, was die Parteistiftung seiner Schwesterpartei sagt: Die Repräsentantin der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kabul hat kürzlich auf die sich derzeit im Land ausbereitende Hungersnot hingewiesen, die gepaart mit der massiven und ansteigenden Gewalt zu massenhafter Vertreibung innerhalb des Landes und zu Fluchtbewegungen ins Ausland führt. [1]

In diese Situation hinein meinen nun Verantwortliche in Bund und Ländern, Menschen abschieben zu müssen. Das ist zynisch“, konstatiert der Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP, Torsten Jäger. Er weist darauf hin, dass die im November geplante Abschiebung aufgrund einer dringenden Bitte der afghanischen Regierung noch kurzfristig abgesagt wurde. „Seitdem hat sich im Land nichts zum Besseren verändert. Wenn jetzt tatsächlich abgeschoben wird, steht der Verdacht im Raum, dass bei der Afghanistan-Geberkonferenz Ende November in Genf weitere Hilfszahlungen vom ‚Abschiebe-Wohlverhalten‘ der afghanischen Regierung abhängig gemacht wurden.

Statt die Menschen, die aus Afghanistan geflohen sind, hier bei der Integration zu unterstützen, schüren fast flächendeckende, ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die im Raume stehenden Abschiebungen Angst und Schrecken bei allen afghanischen Flüchtlingen in Deutschland und in Rheinland-Pfalz.

Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres haben die Verwaltungsgerichte bundesweit insgesamt 5.644 ablehnende Asylentscheidungen des BAMF für afghanische Flüchtlinge (59,1 Prozent aller inhaltlich entschiedenen Klagen) aufgehoben. Ziel der restriktiven Entscheidungen des BAMF ist es offensichtlich auch, den Menschen, die in Afghanistan ums alltägliche Überleben kämpfen, zu signalisieren: egal was bei Euch auch passiert, hier seid ihr nicht willkommen!

Das ist der völlig falsche Ansatz und wird uns bei der Bewältigung der Herausforderungen auch nicht weiterhelfen“, resümiert Albrecht Bähr.

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP und die Diakonie in RLP fordern Integrationsministerin Spiegel deshalb dazu auf, derzeit von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen und vielmehr – am besten gemeinsam mit anderen Bundesländern – einen generellen Abschiebungsstopp zu erlassen.

gez.

  • Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Pierrette Onangolo, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.
  • Pfarrer Albrecht Bähr, Diakonie in RLP

IMK lässt Abschiebestopp nach Syrien auslaufen. Landesweite Organisationen: Menschenrechtlicher Dammbruch! Rheinland-Pfalz muss in eigener Verantwortung Abschiebestopp erlassen!

Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer und einigen CDU/CSU-Innenminister*innen bei der IMK verhinderte Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien ist ein menschenrechtlicher Dammbruch.
Auch Straftäter*innen und sogenannte „Gefähder*innen“, die die CDU/CSU-Innenminister mit der Aufhebung des Abschiebestopps angeblich adressieren wollen, sind Träger*innen von Menschenrechten. Auch für sie gilt die Europäische Menschenrechtskonvention, nach der niemand durch eine Abschiebung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden darf. In sicherheitsrechtlich relevanten Fällen muss der Schutz der hiesigen Bevölkerung deshalb durch den Rückgriff ausschließlich auf jene Maßnahmen des Strafrechts gewährleistet werden, die auch bei inländischen Straftäter*innen oder „Gefährder*innen“ zur Anwendung kommen.

Anders als von den Innenminister*innen der Union behauptet, wird die Aufhebung des generellen Abschiebeschutzes zudem auch u.a. für diejenigen Syrer*innen in Deutschland negative Folgen haben,

– über deren Asylantrag noch gar nicht entschieden wurde,
– die lediglich geduldet werden oder
– denen in der Vergangenheit – oft widerrechtlich – lediglich subsidiärer Schutz zuerkannt wurde.

Ihnen allen droht jetzt – weil die Rückkehr nach Syrien grundsätzlich als möglich erachtet wird – die Ablehnung ihres Asylantrags oder der Widerruf ihres bisherigen Schutzstatus – mit massiven Folgen für ihren aktuellen und ihren angestrebten Aufenthaltsstatus.

Die geplanten Abschiebungen nach Syrien setzen außerdem die Kooperation mit einem Regime voraus, das zum Zweck des Machterhalts Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und mordet und das nicht zögert, Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Die Bereitschaft, mit diesem Regime zu kooperieren, ist ein eklatanter Bruch mit der bisher eindeutigen Positionierung der Bundesrepublik gegenüber  Baschar al-Assad. Sie ist ein unverhohlener Kotau vor den Rechtspopulisten, die den Diktator seit Jahren hofieren und sich von ihm einladen lassen.

Wir erwarten von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus all diesen Gründen, durch einen Abschiebestopp in eigener Verantwortung verbindlich sicherzustellen, dass aus Rheinland-Pfalz auch weiterhin niemand nach Syrien abgeschoben und damit der konkreten Gefahr willkürlicher Folter, Verhaftung oder Ermordung durch das dortige Regime ausgesetzt wird.

gez.

  • Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Pierrette Onangolo, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V.
  • Annika Kristeit, Aktiv für Flüchtlinge RLP

Humanität und Solidarität geht anders! PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern weitere Flüchtlingsaufnahmen aus Griechenland – Schluss mit Abschiebungen zurück ins griechische Elend

Während die Bundesregierung Asylsuchende und bereits anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland ausfliegt, halten deutsche Behörden an Abschiebungen ins dortige Elend fest. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, mehr Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen und Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen.

„Es ist ein Gebot der Menschenwürde und des Flüchtlingsschutzes, international Schutzberechtigte, die aufgrund der elenden Verhältnisse in Griechenland nach Deutschland weiterfliehen, genauso zu behandeln wie diejenigen Menschen, die organisiert aus Griechenland aufgenommen werden. Tausende anerkannte Flüchtlinge leben hier in einer unerträglichen Limbo-Situation. Ihnen muss ebenfalls ein sicheres Aufenthaltsrecht gewährt werden. Für Schutzsuchende im Dublin-Verfahren muss das BAMF ohne Wenn und Aber die Zuständigkeit für das Asylverfahren übernehmen“, sagt Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL.

2750 Schutzsuchende dürfen nur der Anfang sein.
Angesichts der dramatischen Situation von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln sah sich die Bundesregierung in den letzten Monaten gezwungen, der Aufnahme von rund 2.7501
Schutzsuchenden aus Griechenland zuzustimmen. Auch wenn diese Aufnahmezusagen beschämend gering sind, sind sie dennoch ein implizites Eingeständnis der Bundesregierung, dass die Lebensbedingungen für Schutzsuchende und anerkannte Flüchtlinge in Griechenland
menschenunwürdig und unzumutbar sind.

Zweierlei Maß: Wer eigenständig kommt, dem droht die Abschiebung
Asylsuchende, die es eigenständig aus Griechenland nach Deutschland schaffen, werden vom BAMF hingegen in aller Regel abgelehnt, ihnen droht die Abschiebung nach Griechenland. Alleine im ersten Halbjahr 2020 schickte das BAMF 2.768 Anfragen zur Übernahme im Rahmen der Dublin-IIIVerordnung nach Athen – fast genauso viele wie Aufnahmezusagen erteilt wurden.
In weiteren 352 Fällen wurde Griechenland zwischen Januar und April 2020 bilateral von deutschen Behörden wegen der Rücknahme von Flüchtlingen angefragt, die dort einen Schutzstatus haben. Neben rund 200 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sowie 243 behandlungsbedürftigen Kindern mit ihren engsten Familienangehörigen sollen insgesamt 408 Familien (1.553 Personen) aus Griechenland aufgenommen werden, die dort bereits internationalen Schutz erhalten haben.

Anerkannte Flüchtlinge verelenden in Griechenland
PRO ASYL und seine griechische Partnerorganisation „Refugee Support Aegean“ (RSA)
dokumentieren seit Jahren die Situation von Schutzberechtigten in Griechenland und haben
mehrfach darauf hingewiesen, dass Schutz in Griechenland nur auf dem Papier existiert. In einer kürzlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereichten Stellungnahme kommen die beiden Organisationen zu dem Schluss, dass sich die Lage von Schutzberechtigten in Griechenland in jüngster Zeit weiter verschlechtert hat. Menschen, die mit internationalem Schutz nach Griechenland abgeschoben werden, landen dort in der Obdachlosigkeit, erhalten in der Praxis keinen Zugang zu elementaren Leistungen und können auch sonst auf keine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen. Ihnen droht innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse dieser Stellungnahme ist hier zu finden.

In Deutschland ein Leben zwischen Baum und Borke
Selbst wenn eine Abschiebung nach Griechenland abgewendet werden kann, sind die Belastungen für Tausende Betroffene enorm. Lange Gerichtsverfahren in ständiger Angst vor Abschiebung, monatelange Isolation in Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren ohne Zugang zu Sprachkursen, Schule und Arbeitsmarkt zermürben die betroffenen Schutzsuchenden. Es besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen. Im besten Fall wird am Ende gerichtlich ein sogenanntes Abschiebungsverbot festgestellt. Weitergehende Rechte, die den Betroffenen als international Schutzberechtigte zustehen, bleiben ihnen meist verwehrt.
Endlich ankommen: Flüchtlingsrechte für die Anerkannten aus Griechenland
Die Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums vom 9. Oktober 2020 zur Aufnahme von 1.553 international Schutzberechtigten aus Griechenland zeigt, dass es rechtliche Spielräume gibt, Menschen mit Schutzstatus in Griechenland mit sicherem Aufenthaltsrecht und weitgehenden Rechten in Deutschland auszustatten. Die rechtlichen Spielräume müssen von deutschen Behörden auch für all jene vollumfänglich ausgeschöpft werden, die eigenständig von Griechenland nach Deutschland weiterfliehen.

Zum Tag der Menschenrechte 2020: Die Debatte um Grund- und Menschenrechte schließt Flüchtlinge aus!

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland zu einer breiten Debatte um die Einschränkung von
Grund- und Menschenrechten geführt. Wie selten zuvor wird die Verhältnismäßigkeit vieler der
Maßnahmen, die zur Senkung von Infektionszahlen und zur Minimierung des Infektionsrisikos angeordnet werden, hinterfragt und öffentlich diskutiert.

Beispiele sind u.a. die
– Beschränkung sozialer Kontakte;
– Einschränkung der Bewegungsfreiheit;
– Besuchsverbote in Pflegeheimen;
– Einschränkung der Berufsfreiheit durch Schließung von Gastronomie und Kulturbetrieben;
– Einschränkung des Zugangs zu Bildungsinstitutionen
Viele dieser und weitere Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten treffen Geflüchtete, Schutzsuchende und geduldete Personen in Deutschland, Europa und der Welt – unabhängig von einer Pandemie – jeden Tag. Sie treffen sie, ohne dass die Legitimität des Zwecks der Einschränkungen, ihre Geeignetheit und ihre Angemessenheit in Frage gestellt werden würden.
Zum Tag der Menschenrechte erinnern der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP, der AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und Aktiv für Flüchtlinge RLP daran, dass auch Menschen mit Fluchtoder Migrationsgeschichte Trägerinnen von Grund- und Menschenrechten sind – und zwar unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status.

Die aktuelle Debatte blendet das nahezu vollständig aus:

– In Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sind Bewohnerinnen aufgrund der dortigen Lebensumstände einem dreifach erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Das RobertKoch-Institut sieht in Sammelunterkünften für Flüchtlinge folgerichtig eine der „Ursachen für den starken Anstieg“ der Infektionszahlen.
– Ausbrüche in Flüchtlingsunterkünften führen immer wieder dazu, dass ganze Einrichtungen
und hunderte nicht-infizierte Bewohnerinnen unter Quarantäne gestellt und in den Unterkünften festgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz standen zuletzt die Erstaufnahmeeinrichtung in Hermeskeil und ihre fast 700 Bewohnerinnen unter Quarantäne.
– Mitten in der Pandemie werden Menschen durch Abschiebungen in vom Robert-Koch-Institut
ausgewiesene Risikogebiete gefährdet. Die Bundesregierung bemüht sich sogar um Abschiebungen nach Afghanistan, wo derzeit nach Schätzungen der afghanischen Regierung etwa ein Drittel der Bevölkerung infiziert und direkt von der Pandemie betroffen ist.

Alle Halbjahre wieder, droht ein Ende des Abschiebestopps ins Kriegsland Syrien – landesweite Organisationen fordern: „Syrien ist nicht sicher, keine Abschiebungen nach Syrien!“

Wie vor einem halben Jahr soll bei der Innenministerkonferenz, die vom 09. bis 11. Dezember 2020 in Weimar und virtuell stattfindet, über den bestehenden Abschiebestopp nach Syrien entschieden werden. Einige CDU-geführte Bundesländer liebäugeln mit einer Lockerung des Abschiebestopps, ein wichtiges Instrument, das Flüchtlinge aus Syrien Schutz bietet. Wenn es nach den Befürwortern dieser Lockerung ginge, sollten zumindest Straftäter*innen und Gefährder*innen in das Bürgerkriegsland abgeschoben werden.

Folgende Fakten machen deutlich, dass dieser Abschiebestopp nicht in Frage gestellt werden darf, und zwar für alle Menschen aus Syrien:

  • In Syrien tobt seit 2011 ein Krieg, der unzählige Opfer gefordert und mehr als 6,6 Millionen Personen zur Flucht gezwungen hat (Global Trends UNHCR 2020). Das ist weltweit die höchste Zahl an Flüchtlingen, ein trauriger Rekord. Sie alle entfliehen Giftgasangriffen, Bombardierungen – auch von zivilen Einrichtungen, sogar von Krankenhäusern oder Schulen – und der willkürlichen Zerstörung ihres Umfelds.
  • Das Assad-Regime herrscht seit mehreren Jahrzehnten über das Land: Wer das Regime kritisiert, dem droht Verhaftung mit bestialischer Folter, Ermordung oder Verschwindenlassen[1].
  • Seit Beginn des Jahres konzentrieren sich die Kämpfe im Nordwesten des Landes an der Grenze zur Türkei. Laut Malteser International sind allein in der Region um Idlib fast drei Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen[2].
  • In Deutschland befinden sich derzeit ca. 767.296 (Ausländerzentralregister, Stand Juni 2019) Menschen aus Syrien die hier Zuflucht gesucht haben. Auch wenn die Schutzquote hoch ist, leben die Abgelehnten in Angst und Unsicherheit.
  • Rückkehrer* gelten als geflüchtete Oppositionelle oder werden der Desertion verdächtigt und sind bei einer Wiedereinreise in Syrien besonders gefährdet.[3]
  • Die Covid-19 Pandemie hat Syriens Grenzen erreicht und die Zahlen steigen im ganzen Land seit Juli an. Das Land, das vom Krieg gebeutelt ist, kann dieser neuen Krisensituation nicht mehr viel entgegensetzten. Gerade in den Flüchtlingscamps ist die hygienische Lage katastrophal. Wenn Corona eines dieser Lager mit seinen tausenden Bewohner*innen erreicht, wird der Virus nicht mehr zu stoppen sein.

Vor diesem Hintergrund halten wir als AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., Aktiv für Flüchtlinge RLP und Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP eine Aufhebung des zurzeit geltenden Abschiebstopps für unverantwortlich. Wir begrüßen die bisherige Haltung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, sich davon zu distanzieren und bitten den Innenminister, sich bei der bevorstehenden Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass der Abschiebestopp nach Syrien um mindestens ein Jahr verlängert wird.


[1] https://www.amnesty.de/jahresbericht/2019/syrien

[2] https://www.malteser-international.org/de/hilfe-weltweit/naher-osten/syrien/der-buergerkrieg-in-syrien-ein-ueberblick.html

[3] Der Schlepper Nr. 98 09/2020 Seite 11