Am 29. August 2023 wurde den rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden ein Rundschreiben übermittelt im Zusammenhang mit der Verlängerung des Abschiebungsstopps nach § 60a Abs. 1 AufenthG in Bezug auf die Islamische Republik Iran.
Es ist so wie alle anderen Rundschreiben auf unserer Website auch, unter Wissenswertes –> Erlasse –> Erlasse 2023 zu finden.
Der Abschiebungsstopp wird in RLP bis 31.12.2023 verlängert, jedoch sind bestimmte Personengruppen von dem allgemeinen Stopp ausgenommen:
„Rundschreiben des MFFKI: Verlängerung des Abschiebungsstopps in die Islamische Republik Iran bis zum 31. Dezember 2023“ weiterlesen